Welche Fahrzeuge darf ich führen wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde?

Weil die Entziehung der Fahrerlaubnis nur das Verbot beinhaltet, fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen, dürfen Sie nach wie vor mit dem Mofa fahren, das bauartbedingt eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht erreicht. Dies gilt ? vorausgesetzt, das Führen eines Mofas wurde nicht ausdrücklich untersagt ? aber nur dann uneingeschränkt, wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind oder eine gesonderte Prüfbescheinigung vorliegt und Ihnen das Führen durch eine Verwaltungsbehörde nicht untersagt wurde.

Weiter dürfen Sie beispielsweise zulassungs- und betriebserlaubnisfreie Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (abschließende Aufzählung in § 6 Abs. 5 FeV) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h führen. Weitere fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind abschließend in § 4 FeV genannt.

Vorsicht, diese Möglichkeit gilt nur bei Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht dagegen bei einem Fahrverbot (§ 44 StGB oder § 25 StVG). Vom Fahrverbot sind nämlich alle Kraftfahrzeuge umfasst, es sei denn diese wurden ausdrücklich vom Fahrverbot ausgenommen. Sollten Sie mit dem Mofa erwischt werden, droht eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StGB).