Soll ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Um alle Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können, sollte gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, lassen Sie sich sofort einen Besprechungstermin beim Verkehrsanwalt geben. Gegen den Bußgeldbescheid muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Mit dem Einspruch beginnen Fristen zu laufen, die zur Verfolgungsverjährung führen können. Nur mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie die Verfahrensmöglichkeiten voll ausschöpfen.