Hat es einen Vorteil, wenn ich nach einem Verkehrsunfall meinen Vollkaskoversicherer in Anspruch nehme?

Im Rahmen einer Kaskoversicherung verpflichtet sich der Versicherer dazu, entstehende Schäden unabhängig davon zu ersetzen, ob der Schaden durch einen Dritten, zufällig oder selbstverschuldet verursacht wurde. Wenn der Unfall teilweise selbst- und fremdverschuldet war, kommt für Vollkaskoversicherte das sogenannte Quotenvorrecht ins Spiel. Dadurch können Forderungen sowohl gegen die Kaskoversicherung als auch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Bei dieser Kombination der Ansprüche erhält man einen viel höheren Ersatz, als wenn man nur die Kaskoversicherung oder nur die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt. Die Berechnung ist sehr kompliziert und sollte daher von einem Verkehrsanwalt vorgenommen werden. Wenn das Quotenvorrecht nämlich nicht beachtet wird, kann es sein, dass der Geschädigte auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.