Muss ich mich durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer auf eine andere Werkstatt verweisen lassen?

Wenn Ihr Fahrzeug auch zuvor regelmäßig in der markengebundenen Fachwerkstatt war und insbesondere Scheckheftgepflegt ist, steht Ihnen eine Reparatur in einer von Ihnen gewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens zu. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass Sie in eine freie Werkstatt, insbesondere eine Partnerwerkstatt der Versicherung, gehen. Obwohl es sich um einen anerkannten Grundsatz aus dem Schadensrecht handelt, holen Versicherer regelmäßig Vergleichsgutachten ein und kürzen die Reparaturkosten.