Brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine der Rechtsschutzversicherungen die jeder Verkehrsteilnehmer abschließen sollte.

Es gibt tagtäglich unzählige Situationen im Straßenverkehr, in denen selbst ein noch so besonnener Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt werden kann. Auch ein unverschuldeter Verkehrsunfall kann dabei erhebliche finanzielle Folgen haben. Ihre Haftpflichtversicherung schützt Sie zwar bei der Abwehr unberechtigten Schadenersatzansprüche gegen Ihre Person, unterstützt Sie aber nicht bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber anderen oder bei der Verteidigung im Bußgeld- oder Strafverfahren. Diese Lücke füllt die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist die Schuldfrage oftmals nicht sofort zweifelsfrei zu klären oder der gegnerische Haftpflichtversicherer kürzt den ersetzbaren Schaden ohne Grund herunter. Die Unfallbeteiligten merken meist nicht, dass Ihnen erhebliche Geldbeträge durch die Lappen gehen. Um eine umfassende Schadenregulierung zu erreichen, sollte nach einem Verkehrsunfall nicht nur zwingend ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, sondern erforderlichenfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Gerade das Gerichtsverfahren birgt jedoch ein hohes Kostenrisiko, wenn etwa das Gericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Mitverschulden besteht und die entstandenen Sachverständigenkosten teilweise mitzutragen sind.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt zudem die Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Begehung einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Verstoß gegen das Abstandsgebot) oder gegen den Vorwurf der fahrlässigen Begehung einer Straßenverkehrsgefährdung, einer Trunkenheitsfahrt oder gar einer Körperverletzung. Gerade Autofahrer können sich schnell mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert sehen. Auch im Rahmen der Verteidigung gegen solche Schuldvorwürfe können beispielsweise erhebliche Kosten für die Einholung erforderlicher Sachverständigengutachten entstehen