Muss ich meinen Führerschein sofort abgeben?

Sollte gegen Sie ein Fahrverbot verhängt worden sein, wird dieses mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Grundsätzlich ist der Führerschein also sofort in amtliche Verwahrung zu geben. Wenn aber in den letzten zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot verhängt wurde, muss der Führerschein unabhängig von der Rechtskraft der Entscheidung erst nach Ablauf von vier Monaten in amtliche Verwahrung gelangen. Hier ist zu beachten, dass erst mit Abgabe die Vollstreckung des Fahrverbotes zu laufen beginnt.