Darf ich nach einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen beauftragen?

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Die Sachverständigenkosten muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernehmen. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich allein um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt.

Wir können Ihnen für den Raum Mayen-Koblenz Sachverständige benennen, mit denen ich in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Lassen Sie sich nicht auf die Sachverständigen des gegnerischen Haftpflichtversicherers (bspw. DEKRA oder CARExpert) ein!

Beim Kaskoschaden erbringt dagegen Ihr Versicherer die bedingungsgemäß geschuldete Feststellung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen. Die gesonderte Beauftragung eines Sachverständigen ist möglich, wird durch die Kaskoversicherung aber nicht erstattet.