Was passiert mit dem Hausrat, der in der Ehe angeschafft wurde?

Hausrat wird grundsätzlich „in natura“ geteilt: d.h.: es gibt keinen finanziellen Ausgleich, sondern nur Teilung im Einvernehmen oder durch Richterspruch. Das Verfahren durch Richterspruch ist bei allen Beteiligten nicht gerne gesehen.