Was bedeutet Zugewinn?

Der Zugewinn wird entweder zum Ende der Ehezeit oder im Falle des Todes eines Ehegatten zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Etwas anderes gilt nur, wenn hierüber ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Für den Fall des Todes finden sich die Vorschriften im Erbrecht. Hier wird durch eine pauschale Erhöhung des Erbanspruches des überlebenden Ehegatten (z.B. gegenüber den Kindern) oder durch eine genaue Berechnung der Zugewinn ausgeglichen.

Im Familienrecht - bei Scheidung - geschieht dies wie folgt: Das gesamte Vermögen, das der jeweilige Ehepartner während der Ehe (Ehezeitbeginn: standesamtliche Hochzeit bis zum Ehezeitende: Zustellung der Scheidungsantragsschrift bei dem jeweils anderen) erworben hat ist der Zugewinn. Dieser wird für jeden Ehepartner unabhängig voneinander festgestellt und miteinander verglichen. Der überschießende Anteil ist zur Hälfte an den anderen auszugleichen. Was man durch oder aufgrund des Erbrechtes durch Schenkungen erhalten hat, bleibt „außen vor“. Hier kommen lediglich Wertsteigerungen dem anderen zu gute.

Einfaches Beispiel: Die eheleute haben zu Beginn der Ehe „nichts“. Während der Ehezeit bauen die Eheleute ein Haus auf dem Grundstück des Mannes, das dieser von seinen Eltern im Vorgriff auf seinen Erbanspruch geschenkt bekommen hat. Der Mann ist also Alleineigentümer des Hauses („Haus folgt dem Grundstück“). Im Fall der Scheidung ist aber der Wert des Hauses (-alleine-ohne Grundstück) zu ermitteln und die Hälfte des Wertes ist an die Frau auszuzahlen (Anspruch auf Geld).