Kann der Ehegatte Unterhalt verlangen?

Wir unterscheiden zwischen dem Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens (vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung) und die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung, dem nachehelichen Unterhalt. Natürlich kommt es auf den Einzelfall an, aber grundsätzlich gilt: Nach der Ehe muss jeder für sich selbst sorgen, es sei denn aus dem Grundsatz der „ehelichen Solidarität“, oder weil es „eheliche Nachteile“ gibt, muss der ehemalige Ehepartner weiter unterhalten werden; wichtig ist dann aber die Frage, inwieweit der Unterhalt befristet werden kann, auf welche Zeit er zu befristen und/oder der Höhe nach zu begrenzen ist.