Wie verläuft eine Scheidung?

Ein Ehepartner lässt durch einen zugelassenen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen. Der andere Ehegatte stimmt dem zu oder lässt selbst einen Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt stellen (oftmals wichtig, daher lassen Sie sich über „Scheidung mit einem Anwalt“ beraten). Nachdem die Formulare über den Versorgungsausgleich dem Gericht ausgefüllt vorliegen, werden bei den Rententrägern Auskünfte über die Anwartschaften für die Rente eingeholt. Dann werden beide Parteien mit ihren Rechtsanwälten zu einem Termin bei dem Familiengericht geladen. Vor Gericht werden die Voraussetzungen für die Scheidung geprüft, und die Scheidung, ebenso wie der Versorgungsausgleich - als notwendiges Folgeverfahren – werden durch Beschluss ausgesprochen. Hinsichtlich des Versorgungsausgleiches können die Parteien indes Vereinbarungen treffen, entweder zuvor vor dem Notar oder bei Gericht im Beisein zweier Rechtsanwälte.