Bekommen die Kinder Unterhalt?

Minderjährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, der sich in der Höhe nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Diese Tabelle ist kein Gesetz, aber an ihr orientieren sich die meisten Gerichte. Volljährige Kinder haben ebenso einen Unterhaltsanspruch, wenn sie eine Erstausbildung absolvieren. Alle Unterhaltsansprüche „darüber hinaus“ (Zweitausbildung etc.) können nur im Beratungsgespräch geklärt werden.