Muss ich mein Unternehmen im Handelsregister anmelden?

Nur wenn ich es will d.h.: wenn ich eine Unternehmensform (eingetragener Kaufmann; Unternehmergesellschaft, GmbH u. a.) wähle, die ich eingetragen lassen kann bzw die nach dem Handelsgesetzbuch eingetragen werden muss. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen. Mit dem Eintrag im Handelsregister wird man zum „Kaufmann“ mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben. Wenn man zu zweit ein Unternehmen führt und sich nicht eintragen lässt und so als BGB Gesellschaft tätig ist (auch GdbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) würde man durch den Eintrag ins Handelsregister automatisch auch eine offene Handelsgesellschaft (OHG).

Gleich mit dem Zeitpunkt der Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:

  • jeder gewerbetreibender Kaufmann, bspw. Einzelkaufmann
  • jede OHG, GmbH und AG, müssen eine Eintragung in das Handelsregister vornehmen.

Zur Beurteilung, ob ein Unternehmen ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb ist und damit eine Eintragung in das Handelsregister erfordert, wird der Jahresumsatz, das Kapital, die Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Anzahl der Beschäftigten herangezogen.