Welche Gründungskosten fallen an?

Gründungskosten sind von den reinen Investitionskosten zu unterscheiden. Hierzu gehören Kosten wie Beratungsgebühren, Eintragungskosten im Handelsregister und Notarkosten. Ein Eintrag in das Handelsregister ist für eingetragene Kaufleute, die Personengesellschaften (wie die OHG oder KG) und Kapitalgesellschaften (wie die GmbH) Pflicht. Die Kosten nur für die Eintragung im Handelsregister als eingetragener Kaufmann sind nicht so hoch; hier fallen bis zu 300 € an; ebenso die reinen Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes bei der Kommune (über die Gebührenhöhe entscheidet die Kommune). Etwas anderes kann schon gelten, wenn man die Rechtsform einer GmbH einer (kleinen) Aktiengesellschaft wählt; hier kommen zu den eigentlichen Kosten, die bei einem Notar anfallen, die Registerkosten (bis zu 700 €) und eben auch die Einlagen (GmbH = 25.000 €) hinzu.