Abziehbarkeit von Rechtsanwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung
Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können die Erbschaftsteuer mindern, wenn sie unmittelbar der Verteilung des Nachlasses dienen. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11. März 2026 bestätigt.
Wenn aus dem Nachlass ein Streitfall wird
Erbengemeinschaften sind in der Praxis häufig konfliktanfällig, besonders wenn Immobilien zum Nachlass gehören oder mehrere Beteiligte unterschiedliche Vorstellungen über die Aufteilung haben. Müssen Miterben ihre Ansprüche anwaltlich durchsetzen, stellt sich schnell die Frage, ob die dadurch entstehenden Kosten wenigstens steuerlich berücksichtigt werden können.
BFH: Entscheidend ist der Zusammenhang mit der Nachlassverteilung
Der Bundesfinanzhof hat hierzu nun eine wichtige Klarstellung getroffen. Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind sie als Kosten der Nachlassverteilung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abziehbar. Das gilt nach dem amtlichen Leitsatz sogar dann, wenn die Erbengemeinschaft das Nachlassvermögen zuvor bereits verwaltet hat.
Maßgeblich ist die genaue Abgrenzung zwischen Nachlassverteilung und bloßer Nachlassverwaltung. Steuerlich begünstigt sind nur solche Kosten, die unmittelbar auf die Aufteilung des Nachlasses gerichtet sind, etwa im Rahmen einer Teilungsversteigerung oder der rechtlichen Durchsetzung der Auseinandersetzung. Aufwendungen, die lediglich die laufende Verwaltung betreffen, fallen dagegen grundsätzlich nicht unter den Abzug.
BFH, Urteil vom 11.03.2026, Az. II R 10/23: Rechtsanwaltskosten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar.
Was Erben jetzt beachten sollten
Für die steuerliche Anerkennung kommt es auf eine saubere Dokumentation an. Aus Mandatsvereinbarung, Schriftverkehr und Rechnungen sollte möglichst klar hervorgehen, dass die anwaltliche Tätigkeit gerade der Aufteilung des Nachlasses diente. Gerade bei Nachlässen mit Immobilien oder langwierigen Konflikten unter Miterben lohnt sich deshalb eine frühzeitige steuerliche Prüfung.
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