Musik auf Instagram, TikTok & Co.: Wenn plötzlich eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten liegt
Ein Reel mit dem passenden Song, ein TikTok-Video mit dem Hit des Sommers, ein YouTube Short mit Musik im Hintergrund – in Sekunden erstellt und mit wenigen Klicks online. Und dann liegt Wochen später Post im Briefkasten: Ein Unternehmen fordert mehrere tausend Euro, weil die verwendete Musik angeblich nicht ordnungsgemäß lizenziert war.
Immer mehr Unternehmen, Selbstständige und Influencer erhalten aktuell solche Schreiben. Bekannt geworden sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Schreiben der Sound Guardian GmbH, aber auch andere Unternehmen oder Rechteverwerter gehen inzwischen ähnlich vor. Wenn Sie betroffen sind: Bleiben Sie ruhig, aber legen Sie das Schreiben nicht zur Seite. Beides wäre ein Fehler.
Warum trifft es gerade Unternehmen und Selbstständige?
Der Grund liegt in einem weit verbreiteten Missverständnis. Instagram, TikTok, YouTube und Facebook stellen eigene Musikbibliotheken bereit, aus denen Sie mit einem Klick einen Song auswählen können. Die Nutzung ist aber oft nur für die private Verwendung lizensiert und darf auch nur hierfür genutzt werden..
Sobald Ihr Account geschäftlich auftritt, greift diese Erlaubnis in der Regel nicht mehr. Und „geschäftlich“ ist schneller erreicht, als viele denken: Ein Unternehmensprofil, Beiträge über die eigene Dienstleistung, bezahlte Kooperationen – all das kann ausreichen.
Dass ein Song in der App angeboten wird und sich problemlos einfügen lässt, bedeutet also gerade nicht, dass Sie ihn geschäftlich verwenden dürfen. Genau hier setzen die Forderungen an.
Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?
In der Sache geht es darum, dass Sie eine geschützte Musikaufnahme in einem geschäftlichen Video verwendet haben sollen, ohne die dafür nötigen Rechte zu besitzen. Geschützt ist dabei nicht nur die Melodie, sondern auch die konkrete Aufnahme. Bspw. bedarf es auch für die Verbindung von Musik mit bewegten Bildern einer eigene Erlaubnis.
Gefordert wird dann meist ein Betrag, der sich daran orientieren soll, was eine ordnungsgemäße Lizenz gekostet hätte. Häufig bewegen sich die geforderten Summen im vierstelligen Bereich, teils pro einzelnem Titel.
Sollten Sie ein Schreiben erhalten haben. Ist Folgendes zu beachten:
Das Schreiben nicht ignorieren. Die Angelegenheit erledigt sich dadurch nicht. Vielmehr droht die Geltendmachung weitere rechtlicher Schritte oder Ansprüche; im schlimmsten Fall ein Gerichtsverfahren, was mit deutliche höheren Kosten verbunden sein kann.
Nicht vorschnell zahlen. Die geforderte Summe stammt von der Gegenseite. Es muss also geprüft werden, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind und falls dies der Fall sein sollte, in welcher Höhe ein Zahlbetrag angemessen wäre.
Ob eine solche Forderung tatsächlich berechtigt ist – und in welcher Höhe – lässt sich erst nach einer Prüfung des konkreten Falls beurteilen. Dabei geht es um eine Vielzahl von Fragestellungen; unter anderem um folgende Fragen:
- Wurde der Account im konkreten Fall überhaupt geschäftlich genutzt?
- Verfügt der Absender tatsächlich über die Rechte, die er geltend macht?
- Ist die geforderte Summe der Höhe nach nachvollziehbar berechnet?
- Kommen möglicherweise Dritte in Betracht, die für die Nutzung mitverantwortlich sind – etwa eine beauftragte Agentur?
- Wie lässt sich das Risiko für die Zukunft absichern?
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christopher Jehle
Rechtsanwalt Christopher Jehle von Dittmann & Hartmann Rechtsanwälte in Mayen berät Sie im Urheber- und Medienrecht und hilft Ihnen von der ersten Einschätzung bis zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
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