Schadenersatz bei abgebrochener eBay-Auktion

Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er dem Höchstbietenden Schadensersatz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 30.10.2014 (28 U 199/13) entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Allein der Wunsch eines eBay-Verkäufers, das Versteigerungsobjekt während der laufenden Auktion anderweitig zu verkaufen, berechtigt nicht zur Rücknahme des Auktionsangebots, wenn bereits Gebote abgegeben wurden. Ein eBay-Angebot darf nur aus berechtigten, in den eBay-Bestimmungen geregelten Gründen abgebrochen werden.

Selbst wenn es sich bei dem Höchstbietenden um einen "Abbruchjäger" handelt, der sich systematisch an eBay-Auktionen beteiligt, um gegebenenfalls in den Genuss eines Schadensersatzanspruches zu kommen, gibt auch dieser regelmäßig ein bindendes Höchstgebot ab. Zwischen dem eBay-Verkäufer und dem Höchstbietenden kommt also ein Kaufvertrag zustande, der den Verkäufer verpflichtet, dem Höchstbietenden das Versteigerungsobjekt gegen Zahlung des Höchstgebotes zu liefern. Ein verbindliches Verkaufsangebot wird dadurch abgegeben, dass ein Gegenstand auf der Webseite von eBay zur Versteigerung inserierte und die Internetauktion gestartet wird.

Wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.11.2014 − VIII ZR 42/14) zuletzt klarstellte, gilt dies auch in den Fällen, in denen das Höchstgebot lediglich die Höhe des 1 Euro-Mindestgebotes erreicht. Der Kaufvertrag ist auch in diesen Fällen nicht wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) nichtig. Der BGH stellt dazu klar, dass im Rahmen einer Internetauktion ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters zulässt, da die Ersteigerung zum Schnäppchenpreis gerade Ziel der Teilnahme an einer Internetauktion ist.

Wer also eine eBay-Auktion mit Mindestverkaufspreis von 1 Euro startet und den angebotenen Gegenstand daneben anderweitig verkauft oder die Auktion wegen zu geringer Angebote abbricht, läuft Gefahr, dass er vom Höchstbietenden auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe des Wertes des Gegenstandes abzüglich des abgegebenen Höchstgebotes in Anspruch genommen wird. Was das wirtschaftlich bedeutet, möchte ich am Beispiel des vom BGH entschiedenen Falls deutlich machen:

Der Verkäufer hatte ein gebrauchtes Auto mit einem Startpreis von 1 Euro bei eBay zum Verkauf eingestellt. Auf das eBay-Angebot wurde lediglich das Mindestgebot von 1 Euro abgegeben. Während der eBay-Auktion gelang es dem Verkäufer das Fahrzeug für 4.200 Euro zu verkaufen. Daraufhin brach der Verkäufer die eBay-Auktion ab. Der Höchstbietende konnte darlegen, dass der Wert des Fahrzeuges tatsächlich 5.250 Euro betrug. Der Verkäufer musste dem Höchstbietenden letztlich also einen Schadensersatz von 5.249 Euro zahlen.