Spielregeln für den Autokorso

Damit Sie beim Feiern rund um die WM nicht durch den (Schieds-) Richter vom Platz gestellt werden, hier die wichtigsten Spielregeln für den Autokorso.

Spielregel 1:
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten weiter, d.h. rote Ampeln, Vorfahrts- und Stoppschilder achten!
Verboten ist eigentlich auch grundloses Hupen. Hier wird die Polizei aber regelmäßig beiden Augen zudrücken.

Spielregel 2:
Alkoholisiertes Autofahren bleibt verboten.
RAT: Die weit verbreiteten Auffassung, man könne allenfalls ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, ist falsch! Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann eine sog. relative Fahruntüchtigkeit vorliegen und der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) erfüllt sein. Für Fahranfänger gilt das Alkoholverbot! (0,0 Promille für Fahranfänger)

Wer alkoholisiert einen Unfall baut, muss damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung ihn bis zu 5.000 € in Regress nimmt bzw. die Vollkaskoversicherung ihm die Leistung kürzt. Bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit kann es zu einer vollständigen Leistungskürzung kommen.

Spielregel 3:
Jeder Mitfahrer muss im PKW einen Sitzplatz finden. Denn auch wer jubelt, muss der Anschnallpflicht nachkommen. Das Jubeln auf dem Autodach und dem Kofferraum sollte ebenso unterbleiben wie das Heraushängen aus dem Fenster.
Achtung: Kommt es während des Autokorsos zum Unfall und war der Anschnallpflicht nicht genüge getan, droht die Minderung des Schadenersatzanspruchs um das Mitverschulden!

Spielregel 4:
Fanschmuck ist grundsätzlich erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Verboten sind großformatige Flaggen an einer langen Stange, die während der Fahrt aus dem Fenster gehalten werden oder fest am Fahrzeug angebracht sind und das Fahrzeug verbreitern (§ 22 StVO).
Wer mit den kleinen Fähnchen an den Seitenscheiben fahren möchte, muss sicherstellen, dass diese nicht wegfliegen.

Fliegt ein Fähnchen bei hohen Geschwindigkeiten weg und es kommt zu einem Schadensfall, muss damit gerechnet werden, dass der Haftpflichtversicherer seinen Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 5.000 € in Regress nimmt. Wenn durch ein Autofenster, an dem eine Fahne befestigt wurde, ein Einbruch verübt wird, kann es ebenfalls teuer werden.