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Georg
Hartmann
Fachanwalt für Steuerrecht und Familienrecht
Tel.: 02651-70505-12
gh@dittmann-hartmann.de
20 Fragen, die Sie sich noch vor Ihrem Tod beantworten sollten!
- Haben Sie schon ein Testament gemacht? Gibt es einen triftigen Grund, nicht sofort wenigstens ein vorläufiges Testament zu schreiben?
- Entspricht das Testament noch der heutigen familiären, vermögensmäßigen und rechtlichen Situation?
- Werden Ihre Erben durch Ihr Testament überrascht?
- Ist Ihre letztwillige Verfügung wegen einer fehlenden Teilungsanordnung streitauslösend?
- Ist Ihre letztwillige Verfügung eine unfreiwillige Erbengemeinschaft, die für ein Unternehmen ruinös sein kann? Wie kann einem Streit vorgebeugt werden?
- Übersehen Sie Pflichtteilsansprüche von ehelichen und unehelichen Kindern sowie Pflichtteilsansprüche und Zugewinnansprüche des Ehegatten, die die Liquidität der Erbmasse belasten könnten?
- Was folgt aus Ihrem Güterrecht für das Erbrecht? Sollte eine Güterrechtsänderung durchgeführt werden?
- Ist die Erbregelung mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt?
- Ist die sofortige Verfügungsfähigkeit im privaten und geschäftlichen Bereich gesichert?
- Haben Sie private und geschäftliche Bankvollmachten über den Tod hinaus oder den Todesfall erteilt?
- Kennen die Erben den Aufbewahrungsort des Testaments (Hinterlegung beim Amtsgericht?) oder kennt nur ein Erbe den Aufbewahrungsort?
- Gibt es eine Vermögensaufstellung? Wo befinden sich die Unterlagen?
- Haben Sie eine Aufstellung der Versicherungsansprüche gemacht?
- Haben Sie eine Liste in Spezialfragen zu konsultierenden Berater oder Vertrauensleute (Steuerberater, Mitgesellschafter) aufgestellt?
- Doppelte Sicherheit für den Erblasser! Haben Sie trotz vorweggenommener Erbfolge etc. Ihre Rechte, gegebenenfalls dinglich (Grundbuch) abgesichert, besteht Schutz gegen Zugriff Fremder, Sicherung der Verfügungsbefugnis, Widerrufsvorbehalt?
- Ist der Umfang und die Vergütung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers festgelegt?
- Ist eine einheitliche Entscheidungsgewalt in Ihrem Unternehmen nach Ihrem Tode gewährleistet?
- Ist der eventuelle Nachfolger im unternehmerischen Bereich kontinuierlich entwickelt und rechtzeitig eingeübt?
- Sind Sie sich bewusst, dass Sie Ihre Dispositionen regelmäßig spätestens alle drei Jahre überprüfen müssen?
- Haben Sie sichergestellt, dass diese Überprüfungen mit Ihren Beratern auch im hohen Alter nicht vergessen wird?