20 Fragen, die Sie sich noch vor Ihrem Tod beantworten sollten!

Rechtsanwalt und FA für Steuer- und Familienrecht Georg M. Hartmann


  1. Haben Sie schon ein Testament gemacht? Gibt es einen triftigen Grund, nicht sofort wenigstens ein vorläufiges Testament zu schreiben?
  2. Entspricht das Testament noch der heutigen familiären, vermögensmäßigen und rechtlichen Situation?
  3. Werden Ihre Erben durch Ihr Testament überrascht?
  4. Ist Ihre letztwillige Verfügung wegen einer fehlenden Teilungsanordnung streitauslösend?
  5. Ist Ihre letztwillige Verfügung eine unfreiwillige Erbengemeinschaft, die für ein Unternehmen ruinös sein kann? Wie kann einem Streit vorgebeugt werden?
  6. Übersehen Sie Pflichtteilsansprüche von ehelichen und unehelichen Kindern sowie Pflichtteilsansprüche und Zugewinnansprüche des Ehegatten, die die Liquidität der Erbmasse belasten könnten?
  7. Was folgt aus Ihrem Güterrecht für das Erbrecht? Sollte eine Güterrechtsänderung durchgeführt werden?
  8. Ist die Erbregelung mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt?
  9. Ist die sofortige Verfügungsfähigkeit im privaten und geschäftlichen Bereich gesichert?
  10. Haben Sie private und geschäftliche Bankvollmachten über den Tod hinaus oder den Todesfall erteilt?
  11. Kennen die Erben den Aufbewahrungsort des Testaments (Hinterlegung beim Amtsgericht?) oder kennt nur ein Erbe den Aufbewahrungsort?
  12. Gibt es eine Vermögensaufstellung? Wo befinden sich die Unterlagen?
  13. Haben Sie eine Aufstellung der Versicherungsansprüche gemacht?
  14. Haben Sie eine Liste in Spezialfragen zu konsultierenden Berater oder Vertrauensleute (Steuerberater, Mitgesellschafter) aufgestellt?
  15. Doppelte Sicherheit für den Erblasser! Haben Sie trotz vorweggenommener Erbfolge etc. Ihre Rechte, gegebenenfalls dinglich (Grundbuch) abgesichert, besteht Schutz gegen Zugriff Fremder, Sicherung der Verfügungsbefugnis, Widerrufsvorbehalt?
  16. Ist der Umfang und die Vergütung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers festgelegt?
  17. Ist eine einheitliche Entscheidungsgewalt in Ihrem Unternehmen nach Ihrem Tode gewährleistet?
  18. Ist der eventuelle Nachfolger im unternehmerischen Bereich kontinuierlich entwickelt und rechtzeitig eingeübt?
  19. Sind Sie sich bewusst, dass Sie Ihre Dispositionen regelmäßig spätestens alle drei Jahre überprüfen müssen?
  20. Haben Sie sichergestellt, dass diese Überprüfungen mit Ihren Beratern auch im hohen Alter nicht vergessen wird?