Stärkung der Rechte von Behinderten
In einer aktuellen Entscheidung hat sich der europäische Gerichtshof mit dem Umgang der Betriebe mit Behinderten befasst. Die Rechte von Behinderten wurden erneut gestärkt.
Ein Arbeitnehmer mit Behinderung – und zwar auch innerhalb der Probezeit–, der für ungeeignet erachtet wird, kann einen Anspruch auf Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz haben, für den er die notwendige Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit aufweist. Der EuGH beruft sich dabei auf 1 Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
Eine solche Maßnahme darf den Arbeitgeber allerdings nicht unverhältnismäßig belasten. Weitere Voraussetzung ist, dass es zumindest eine freie Stelle gibt, die der betreffende Arbeitnehmer einnehmen kann. Es muss nichts freigekündigt werden. (EuGH Urteil 10. 02.2022 Rechtssache C-485/20).
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