Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung in allen individual- und kollektivrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere aus Anlass von Kündigungen, Vertragsverletzungen, Sozialplänen etc. Darüber hinaus gestalten wir Verträge und Betriebsvereinbarungen.
Unsere Rechtsanwälte
für Arbeitsrecht in Mayen
Unser Arbeitsrechtsduo Friedrich W. Dittmann und Nina Dittmann-Kozub – das ist über ein halbes Jahrhundert vereinte, geballte Berufserfahrung im Arbeitsrecht – hochspezialisiert und hocheffektiv. Seit mehr als 30 Jahren berät RA Dittmann kleine, mittelständige und große Unternehmen in jeglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalabteilungen, Arbeitnehmern oder Betriebsräten stellt ein tägliches Brot unserer Fachanwälte dar.
Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen sowie Probleme mit Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen oder Betriebsräten vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.
Vertragserstellung
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Beratung hinsichtlich jeglicher typischen Verträge im Arbeitsrecht.
Hierunter fallen bspw.
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- Teilzeitvertrag
- Minijob-Vertrag
- Leiharbeitsvertrag
- Freier Dienstvertrag, Freelancer-Verträge
- Betriebsvereinbarung
Abmahnung, Versetzung und Kündigung
Die Kündigung des Arbeitnehmers stellt die ultima ratio der Konfliktlösung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar. Eine wirksame Kündigung muss gut vorbereitet sein. Im Einzelfall kann sogar eine Versetzung oder Ermahnung das richtige arbeitsrechtliche Instrument sein. Ob ein Fehlverhalten zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung berechtigt oder wann und wie viele Abmahnungen für eine (verhaltensbedingte) Kündigung notwendig sind, ist für Arbeitgeber oft schwer zu beantworten.
Personenbedingte Kündigung – Wenn der Arbeitnehmer will, aber nicht kann
Verlust des Führerscheins, der Berufsausübungs- oder Arbeitserlaubnis oder sogar eine Haftstrafe – Liegen Gründe in der Person des Mitarbeiters und verhindern diese, dass der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen kann, stellt sich die Frage der personenbedingten Kündigung. Wir unterstützen bei Fragen zu konkreten Beeinträchtigungen sowie deren Auswirkungen, bei zu stellenden Negativprognosen sowie der Kommunikation mit dem Betriebsrat. Wir helfen bei der Entscheidung, welche Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind.
Sonderfall: Krankheitsbedingte Kündigung
Häufige Kurzerkrankungen, dauernde Arbeitsunfähigkeit oder langandauernde Krankheit können das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belasten. Die ordnungsgemäße krankheitsbedingte Kündigung stellt viele Arbeitgeber vor Probleme. Gerade bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können Fehler passieren, welche die spätere Wirksamkeit der Kündigung wegen Krankheit gefährden. Wir begleiten unsere Mandanten von der ordnungsgemäßen Einladung zum BEM über die Kündigung bis hin zum gerichtlichen Verfahren.
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Verhaltensbedingte Kündigung kommt vor allem bei schuldhaften Verstößen des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor. Hierunter fallen zum Beispiel die Verletzungen von arbeitsvertraglichen Nebenpflichten:
- Beleidigungen von Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden
- Körperverletzung
- Diebstahl, Unterschlagung, Betrug (bspw. Arbeitszeitbetrug)
- Nichtbeachtung betrieblicher Vorgaben (wie Alkoholverbot)
- Intensive Privatnutzung von Internet und Telefon
- Angekündigte Krankheit oder Selbstbeurlaubung
- Etc.
Weitere Verstöße können beispielsweise in Form der Nichtleistung vorliegen
- Bspw. Arbeitsverweigerung oder Verspätung
Hierneben kann auch die Minderleistung zur Kündigung führen.
Gerade im Rahmen dieser Kündigung muss sich der Arbeitgeber die Frage des milderen Mittels stellen, insbesondere, ob und gegebenenfalls wie oft vor der Kündigung abzumahnen ist. jedoch ist die Abmahnung nicht das einzige Mittel. Im Einzelfall können sowohl die Versetzung als auch die Ermahnung ein probates Mittel sein, um zukünftige Rechtsverletzung des Arbeitnehmers zu unterbinden.
„Mehr Schein als Sein“ – Die Scheinselbstständigkeit
In vielen Arbeitsbereichen zählen Freelancer und freie Mitarbeiter heutzutage zum Standard. Doch wird die Abhängigkeit zum Unternehmen zu groß birgt dies insbesondere für den Arbeitgeber erhebliche Probleme (bspw. erhebliche Nachzahlungen zu Gesamtsozialversicherungsbeiträgen). Um Probleme frühzeitig zu vermeiden stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Freelancer, freie Mitarbeiter und Scheinselbstständigkeit zur Verfügung.
Beratungsangebote In-House
Bei arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen, die eine Vielzahl Ihrer Mitarbeiter betrifft bietet unsere Kanzlei gerne (Inhouse-)Beratungen Ihrer Mitarbeiter, Führungskräften oder Arbeitnehmer an. Nehmen Sie hierzu gerne mit uns Kontakt unter info@dittmann-hartmann.de auf.
Warum unsere Kanzlei?
Jahrzehntelange Erfahrung gepaart mit echter Passion – Das Arbeitsrecht stellt ein Herzstück unserer Kanzlei dar. Dittmann und Hartmann ist die richtige Adresse für Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer.
Kontaktieren Sie uns – Ihr Partner im Arbeitsrecht
Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht? Egal, ob Sie Fragen rund um das Thema Arbeitsvertrag, Kündigung oder sonstigen arbeitsrechtlichen Themen haben – wir sind für Sie da. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und profitieren Sie von unserer Expertise.
Fachbeiträge
zum Thema Arbeitsrecht
Krank nach Kündigung: Muss der Arbeitgeber zahlen?
Schöne neue Welt
Die krankheitsbedingte Kündigung
Scheidung im Arbeitsrecht (Stand 2018)
Häufige Fragen
zum Thema Arbeitsrecht
Man darf jeder Tätigkeit nachgehen, die den Heilungserfolg nicht behindert oder verzögert. Das gilt auch für Nebentätigkeiten, soweit sie erlaubt sind. Im Zweifel, den Arzt fragen.
Zunächst die Art der Kündigung: fristlos oder ordentlich. Dann Name und eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers. Der Zeitpunkt ist anzuführen und auf jeden Fall muss der Beendigungswillen deutlich werden, auch wenn das Wort ’Kündigung‘ nicht zwingend darin stehen muss. Gründe müssen nicht angeführt werden, außer bei der Kündigung eines Auszubildenden.
Ja. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind Pausen vorgeschrieben. Bei 6-9 Stunden Arbeitszeit wenigstens 30 Minuten, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.
In der Regel nicht. Nur in einem Kündigungsschutzprozess wegen häufiger Krankheit wird das nicht zu vermeiden sein
Wenn im Arbeitsvertrag keine festen Zeiten vorgegeben sind, entscheidet der Arbeitgeber über Beginn und Ende an den Werktagen. Die Entscheidung muss nach billigem Ermessen erfolgen und innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten.
Ja, das ist grundsätzlich nicht verboten, es sei denn es gibt eine Verschwiegenheitsvereinbarung.
Samstagsarbeit ist grundsätzlich möglich, wenn vertraglich vereinbart. Samstagsarbeit als Überstunden ist sind begrenzt möglich, wenn durch Ausnahmesituationen geboten.
Grundsätzlich ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich begrenzt, wobei im Schnitt über eine Zeit von 6 Monaten, die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden ausmachen darf. Es gibt allerdings einige abweichende tarifliche- oder betriebliche Regelungen. Im Zweifel, bei einem Anwalt nachfragen.
Grundsätzlich ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich begrenzt, wobei im Schnitt über eine Zeit von 6 Monaten, die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden ausmachen darf. Das Zeitfenster liegt zwischen 6 und 23 Uhr. Danach ist Nachtzeit. Bei Bäckern und Konditoren zwischen 22 und 5 Uhr.
Dittmann & Hartmann – Ihre Rechtsanwaltskanzlei in der Region Mayen
»Wenn du fliegen willst, sprich mit dem Adler und nicht mit dem Pinguin.«