Eine Kündigung ist oft ein Schock – emotional wie auch finanziell. Wer ein Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber erhält, steht häufig vor einer Flut an Fragen: Ist das rechtens? Muss ich sofort etwas unterschreiben? Habe ich Anspruch auf Abfindung? – Genau hier setzen wir an. In diesem Beitrag klären wir, welche Rechte Sie haben, wie Sie richtig reagieren und wann anwaltlicher Rat unverzichtbar ist.
Kündigung erhalten – was tun? Die richtige Strategie entscheidet maßgeblich darüber, ob Sie Ihren Arbeitsplatz verteidigen, eine angemessene Abfindung erzielen oder gegen eine unrechtmäßige Kündigung erfolgreich vorgehen können.
Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung – Ruhe bewahren, Fristen beachten
Nichts vorschnell unterschreiben
Viele Arbeitnehmer erhalten gemeinsam mit der Kündigung einen Aufhebungsvertrag oder ein Abwicklungsangebot. Vorsicht: Wer hier unüberlegt unterschreibt, verzichtet möglicherweise auf wichtige Rechte – wie Kündigungsschutz oder den Anspruch auf Abfindung. Holen Sie vor einer Unterschrift immer rechtlichen Rat ein.
Die Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage
Das Arbeitsrecht ist eindeutig: Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Unser Tipp: Melden Sie sich sofort bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, sobald Sie die Kündigung erhalten haben.
Kündigungsarten und ihre Besonderheiten im Arbeitsrecht
Ordentliche Kündigung
Die häufigste Form ist die ordentliche Kündigung. Sie muss bestimmte Fristen wahren – abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB). Ob sie wirksam ist, hängt u. a. vom Kündigungsgrund und vom Kündigungsschutz des Arbeitnehmers ab.
Beispiel: Eine fristgerechte Kündigung wegen angeblich schlechter Leistung – obwohl die Personalakte keinerlei Abmahnungen enthält – kann angreifbar sein.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Bei schweren Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber fristlos kündigen – etwa bei Diebstahl oder grobem Vertrauensbruch. Doch auch hier gilt: Die Anforderungen sind hoch. Nicht jede „drastische“ Reaktion ist auch rechtlich haltbar.
Praxisfall: Eine Mitarbeiterin wird fristlos gekündigt, weil sie Büromaterial privat nutzte. Das Arbeitsgericht entschied: Keine schwerwiegende Pflichtverletzung, Kündigung unwirksam.
Kündigungsschutz prüfen – Habe ich Anspruch?
Der gesetzliche Kündigungsschutz greift, wenn
- das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, und
- der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt.
Darüber hinaus gibt es besonderen Kündigungsschutz – z. B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte oder während der Elternzeit. In diesen Fällen ist eine Kündigung oft nur mit Zustimmung der Behörden möglich.
Abfindung nach Kündigung – Anspruch oder Verhandlungssache?
Ein weitverbreiteter Irrtum: „Bei Kündigung bekomme ich automatisch eine Abfindung.“
Das Gesetz kennt nur in wenigen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung (z. B. nach § 1a KSchG). In der Praxis wird eine Abfindung oft im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt – als Vergleichslösung.
Expertentipp: Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Abfindung und Zeugnis mitverhandeln.
Rechtsschutzversicherung und Kostenübernahme
Wer eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht hat, kann sich frühzeitig absichern. Viele Policen übernehmen bereits die Erstberatung und auch die Prozesskosten.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht – wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Kündigung erhalten? Jetzt zählt die richtige Entscheidung
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt vor allem eines: schnelles und überlegtes Handeln. Viele Kündigungen sind angreifbar – mit professioneller Unterstützung lassen sich oft bessere Ergebnisse erzielen, als viele Betroffene zunächst erwarten.
Handeln Sie jetzt: Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Beratungstermin mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und vertreten Sie kompetent vor Gericht oder in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.