
Eine E-Mail vom Anwalt, ein Einschreiben im Briefkasten – und plötzlich ist sie da: die urheberrechtliche Abmahnung.Ob wegen der ungenehmigten Nutzung eines Fotos, eines YouTube-Videos, eines Musikstücks oder eines Textes auf der eigenen Website – eine solche Abmahnung löst oft Schock und Unsicherheit aus.
Doch keine Panik: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und wer richtig reagiert, kann teure Fehler vermeiden.
In diesem Beitrag erklären wir, was Sie bei einer urheberrechtlichen Abmahnung tun sollten, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wann anwaltliche Hilfe unabdingbar ist.
Was ist eine urheberrechtliche Abmahnung?
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist eine formale Aufforderung, eine angebliche Urheberrechtsverletzung zu unterlassen und in Zukunft zu vermeiden.
Zugleich werden meist Kosten (Anwaltsgebühren, Schadensersatz) und eine Unterlassungserklärung verlangt.
Typische Abmahngründe sind:
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Verwendung fremder Fotos auf Websites oder Social Media
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Nutzung von Bildern aus Google ohne Lizenznachweis
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Upload geschützter Werke (Musik, Filme)
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Nutzung fremder Texte oder Grafiken in Onlineshops
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Kopierte Inhalte in eBooks, Blogs oder Onlinekursen
- Filesharing (weiter Informationen zum Thema „Filesharing – hier“ )
Abmahner sind häufig Rechtsanwälte, die im Auftrag von Fotografen, Agenturen oder Rechteinhabern handeln – oft mit hohen Forderungen.
Warum Sie nicht sofort zahlen oder unterschreiben sollten
Viele Empfänger reagieren aus Angst überstürzt. Doch:
Eine vorschnelle Unterschrift oder Zahlung kann rechtliche Nachteile haben.
Häufige Fehler:
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Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben – oft zu weit gefasst.
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Den geforderten Betrag vollständig zahlen, obwohl die Abmahnung überhöht oder unberechtigt ist.
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Die Abmahnung ignorieren – das kann teure Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
⚖️ Praxisbeispiel:
Ein Onlinehändler verwendet ein Produktfoto, das er aus dem Internet kopiert hat. Die Agentur mahnt 900 € ab.
Nach anwaltlicher Prüfung stellt sich heraus: Das Foto war auf einer freien Plattform lizenziert – die Abmahnung ist unberechtigt. Ergebnis: Kein Schadensersatz, keine Unterlassung nötig.
Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung
1. Ruhe bewahren
Eine Abmahnung ist ernst, aber kein Grund zur Panik. Sie haben meist eine Frist von 7 bis 10 Tagen, um zu reagieren.
2. Keine Kontaktaufnahme mit dem Gegner
Rufen Sie nicht beim abmahnenden Anwalt an und schreiben Sie keine eigenen Erklärungen – jedes Wort kann später gegen Sie verwendet werden.
3. Fristen notieren und Unterlagen sichern
Speichern Sie das Abmahnschreiben, Screenshots der betroffenen Inhalte, E-Mails und Rechnungen (z. B. für gekaufte Lizenzen).
4. Keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung unterschreiben
Diese Formulierungen sind fast immer zu weitgehend – sie verpflichten Sie unter Umständen ein Leben lang und mit hohen Vertragsstrafen.
Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen, die Ihre Rechte wahrt.
5. Anwalt einschalten
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist juristisch komplex.
Ein erfahrener Anwalt prüft:
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Ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt,
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ob der Abmahner die Rechte tatsächlich besitzt,
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ob die Kosten berechtigt sind,
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und wie Sie wirtschaftlich am besten reagieren.
Mögliche Folgen und Risiken
Wenn Sie gar nicht reagieren, drohen:
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Einstweilige Verfügungen (Gerichtsbeschluss ohne Anhörung),
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Klageverfahren mit hohen Streitwerten,
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weitere Kosten für Anwälte und Gerichte.
Auch wer leichtfertig unterschreibt, riskiert hohe Vertragsstrafen bei erneuten Verstößen – oft mehrere tausend Euro pro Fall.
Was Anwälte in solchen Fällen tun
Als Kanzlei prüfen wir regelmäßig Abmahnungen auf ihre Rechtmäßigkeit.
Typische Vorgehensweise:
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Formale Prüfung – Wer mahnt ab? Hat der Abmahner tatsächlich Rechte?
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Inhaltliche Prüfung – Liegt wirklich ein Verstoß vor?
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Kostenkontrolle – Sind die Anwaltsgebühren angemessen?
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Strategieempfehlung – Unterlassungserklärung anpassen oder zurückweisen?
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Kommunikation übernehmen – Wir verhandeln direkt mit der Gegenseite.
So lassen sich unberechtigte oder überzogene Forderungen in vielen Fällen abwehren oder reduzieren.
Handlungsempfehlung für Betroffene
Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben:
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Nicht ignorieren, aber auch nicht überstürzt handeln
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Keine Original-Unterlassungserklärung unterschreiben
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Nicht direkt zahlen, bevor die Ansprüche geprüft wurden
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Frist einhalten und anwaltliche Hilfe einholen
💡 Unser Rat:
Gerade im Medien-, Musik- und Onlinebereich sind Abmahnungen häufig automatisiert. Eine juristische Prüfung lohnt sich fast immer – selbst wenn Sie tatsächlich ein Bild oder Musikstück genutzt haben.
Fazit – Jetzt richtig reagieren!
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist kein Weltuntergang – aber sie verlangt ein schnelles, überlegtes Handeln.
Wer falsch reagiert, riskiert teure Vertragsstrafen und langwierige Prozesse.
Wer richtig reagiert, kann dagegen Kosten vermeiden oder Forderungen ganz abwehren.
Die Kanzlei Dittmann & Hartmann Rechtsanwälte unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung, Verteidigung und Verhandlung urheberrechtlicher Abmahnungen.
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