„Ich möchte mich scheiden lassen – was nun?“ Diese Entscheidung ebnet für viele Menschen einen emotional wie rechtlich herausfordernder Weg. Wer sich aber frühzeitig informiert, kann typische Fehler vermeiden und sich besser auf die kommenden Schritte vorbereiten. Mit der Entscheidung den Gang zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu wagen, setzte ich dabei aber kein Zeichen der Eskalation, sondern treffe vielmehr eine wichtige Vorsorgemaßnahme um die emotionale belastende Situation schnell und rechtlich sicher zu meistern.
In diesem Beitrag geben wir einen praxisnahen Überblick über die ersten rechtlichen Überlegungen die Ihnen bei der Trennung und Scheidung über den Weg laufen. Ob Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung oder der Ablauf des Scheidungsverfahrens – wir erklären, was Sie wissen müssen und wie ein Anwalt Ihnen helfen kann.
Trennung und Scheidung – Was ist der Unterschied?
Vor der Scheidung kommt die Trennung! Bevor es zur eigentlichen Scheidung kommt, ist eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr (Trennungsjahr) gesetzlich vorgeschrieben (§ 1565 BGB). Das Trennungsjahr dient dazu, den Eheleuten die Möglichkeit zu geben ihre Entscheidung zu überdenken und eine eventuellen Versöhnung herbeizuführen. Diese Phase beginnt, sobald die Ehepartner nicht mehr „von Tisch und Bett“ zusammenleben, normalerweise durch räumliche Trennung. Es kann jedoch auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung geschehen. Wichtig ist aber: Eine klare Abgrenzung der Lebensbereiche und getrennte Haushaltsführung . In Einzelfällen (z.B. bei unzumutbarer Härte) kann eine Scheidung auch ausnahmsweise vor Ablauf des Trennungsjahres möglich sein kann.
Ist die Ehe wirklich zerrüttet ist kann ein Scheidungsantrag gestellt werden.
Welche Unterlagen und Informationen brauche ich für die Scheidung?
Damit wir Anwälte Ihre Situation realistisch einschätzen kann, sollten folgende Punkte vorbereitet sein:
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Heiratsurkunde
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Geburtsurkunden der Kinder
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Angaben zu Einkommen und Vermögen beider Ehegatten
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eventuelle Eheverträge
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Informationen zur Immobilie / Mietverhältnis
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Versicherungsnachweise (z. B. Rentenversicherung)
Schon bei der ersten Beratung sollten Sie ehrlich über Trennungszeitpunkt, Kinder, Unterhalt und etwaige Konflikte berichten, damit wir Ihnen eine bestmögliche Einschätzung geben können.
Sorgerecht, Umgang und Kindeswohl – Was passiert mit den Kindern?
Grundsätzlich behalten beide Elternteile nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht, sofern es nicht durch gerichtliche Entscheidung abgeändert wird. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn ein alleiniges Sorgerecht dem Kindeswohl dient. Auch in gravierenden Fällen – etwa bei Gewalt oder Drogenproblemen – kann das Sorgerecht einem Elternteil allein zugesprochen werden. Hierzu ist in der Regel ein Antrag bei Gericht notwendig.
Bei dem gemeinsamen Sorgerecht gilt beide Elternteile sind weiterhin verpflichtet, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen, bspw. Auswahl der Schule, Arztbehandlungen etc.
Das Umgangsrecht der Elternteile bleibt ebenfalls bestehen. Die konkrete Ausgestaltung sollte im besten Fall einvernehmlich erfolgen – sonst entscheidet das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls.
Was ist mit dem Unterhalt?
Beim Unterhalt ist zwischen verschiedenen Ansprüchen zu unterscheiden:
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Trennungsunterhalt: Ein Ehegatte muss dem anderen bis zur Scheidung Unterhalt zahlen, wenn dieser weniger verdient.
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nachehelicher Unterhalt: Dieser kann nach der Scheidung weiterlaufen, z. B. wegen Kinderbetreuung oder Krankheit.
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Kindesunterhalt: Der betreuende Elternteil erhält Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle – abhängig vom Einkommen des anderen Elternteils.
Vermögensaufteilung – Zugewinnausgleich und Hausrat
Was ist aber mit dem Vermögen das während der Ehe erwirtschaftet wurde. Im Rahmen einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs hälftig geteilt – der sog. Zugewinnausgleich.Bspw. Abgewichen kann hiervon bspw. wenn ein Ehevertrag besteht.
Auch der Hausrat muss aufgeteilt werden – idealerweise einvernehmlich. Ansonsten entscheidet auch hier das Gericht nach Zumutbarkeit und Nutzungsinteresse.
Warum zum Anwalt – und wann?
Spätestens beim Wunsch, einen Scheidungsantrag zu stellen, ist ein Anwalt zwingend notwendig, denn nur ein Anwalt kann beim Familiengericht wirksam einen Antrag einreichen (Anwaltszwang). Aber auch vorher lohnt sich der Gang zu einer spezialisierten Kanzlei, z. B. für:
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eine erste rechtliche Einschätzung
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Absicherung in finanzieller Hinsicht
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Erstellung eines Trennungs- oder Scheidungsfolgenvertrags
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Beratung zur Mediation oder zu außergerichtlichen Lösungen
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind überschaubar, bieten aber häufig Klarheit und Sicherheit.
Fazit: Frühzeitige Beratung bringt Klarheit und Sicherheit
Scheidung ist ein einschneidender Schritt des eigenen Lebensweges – emotional wie rechtlich. Umso wichtiger ist es, nicht allein mit den Fragen und Unsicherheiten zu bleiben. Eine kompetente rechtliche und menschliche Beratung hilft, die eigenen Rechte zu kennen, Lösungen zu finden und die nächsten Schritte sicher zu gehen.
Sie möchten sich informieren oder ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren?
Wir bei Dittmann & Hartmann begleiten Sie diskret, einfühlsam und mit klarem juristischem Blick durch alle Phasen Ihrer Trennung und Scheidung.