Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung in allen Streitigkeiten zwischen Unternehmen und ihren Kunden, sowie Streitigkeiten zwischen Kaufleuten untereinander und gewerblicher Rechtsschutz bei Abmahnungen.
Beratung und Vertretung in allen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, sowie Vertragsgestaltung, insbesondere Gesellschaftsverträge.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet die rechtliche Grundlage das wirtschaftliche, unternehmerische Handeln. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufleute und Handelsunternehmen. Das Gesellschaftsrecht hingegen fokussiert sich auf die rechtliche Struktur der Unternehmen selbst. Beide Rechtsgebiete sind folglich eng miteinander verknüpft und greifen oft ineinander. Es ist damit essenziell für Unternehmer, Selbstständige und Gesellschaften jeder Größe rechtssicher in diesen Bereichen zu agieren.
Als Kanzlei für Wirtschaft und Arbeit haben wir uns auf die umfassende Beratung und Unterstützung von Firmen, Gesellschafter und Selbstständige fokussiert, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu sichern. Ob bei der Gründung, der Vertragsgestaltung, der Umstrukturierung oder der Lösung von Streitigkeiten – unsere Kanzlei unterstützt Sie mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung.
Das Handelsrecht – Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr
Im Handelsrecht geht es vor allem darum klare und rechtssichere Grundlagen für geschäftliche Beziehungen zu schaffen. Wir helfen Ihnen damit mit rechtlichen Problemen Ihrer täglichen Arbeit umzugehen und diese praxisorientiert und schnell zu lösen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Vertragsgestaltung und Prüfung praxisüblicher Verträge
Ob Kaufverträge über Liefer- und Vertriebsverträge, Fallstricke in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zu Handelsvertreterverträgen – wir erstellen und prüfen Ihre Verträge, um die rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Interessen optimal zu schützen.
Hierbei steht vor allem die individuelle Prüfung und konsequente Durchsetzung unserer Mandanteninteressen im Vordergrund.
Handelsrechtliche Streitigkeiten
Streitigkeiten im Geschäftsverkehr, z. B. über Lieferverzug, Gewährleistung oder Zahlungsverzug, können das Tagesgeschäft erheblich belasten. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um eine schnelle und effiziente Lösung zu erzielen.
Wettbewerbsrechtliche Fragen
Das Wettbewerbsrecht ist eng mit dem Handelsrecht verknüpft. Wir beraten Sie zu Themen wie unlauteren Geschäftspraktiken, Werbemaßnahmen und Schutz vor Wettbewerbsverstößen. Hierzu mehr
Gesellschaftsrecht – Struktur und Organisation Ihres Unternehmens
Das Gesellschaftsrecht ist für die Gründung, den Betrieb und die Umstrukturierung von Unternehmen von zentraler Bedeutung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Phasen der Unternehmensentwicklung von der Gründung bis zur Rechtsnachfolge:
Gesellschaftsgründung und Rechtsformwahl
Welche Gesellschaftsform ist für Ihr Vorhaben am besten geeignet? Ob GmbH, UG, AG, OHG oder GbR – wir beraten Sie zur optimalen Rechtsformwahl und unterstützen Sie bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Eintragung ins Handelsregister.
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Ein klarer und ausgewogener Gesellschaftsvertrag ist die Basis für den Erfolg eines Unternehmens. Wir erstellen individuelle Verträge, die Ihre spezifischen Anforderungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Konfliktlösung in Gesellschaften
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern können die Stabilität eines Unternehmens gefährden. Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Konflikten und setzen Ihre Rechte in Gesellschafterversammlungen oder vor Gericht durch.
Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen
Unternehmenswachstum oder Veränderungen in der Marktstrategie machen Umstrukturierungen oft unvermeidlich. Wir begleiten Sie bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Unternehmenskäufen (M&A), um rechtliche Risiken zu minimieren und den Prozess reibungslos zu gestalten.
Unternehmensnachfolge
Die Planung der Unternehmensnachfolge ist ein sensibles Thema. Wir unterstützen Sie dabei, frühzeitig Lösungen zu finden, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig sind – sei es im Familienunternehmen oder bei einem Verkauf an Dritte.
Warum unsere Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht?
- Spezialisierung und Erfahrung: Unsere Anwälte verfügen über tiefgehendes Wissen und jahrelange Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht.
- Pragmatische Lösungen: Wir bieten rechtliche Beratung, die sowohl Ihre juristischen als auch wirtschaftlichen Ziele berücksichtigt.
- Verlässlicher Partner: Ob Startup, Mittelstand oder Großunternehmen – wir begleiten Sie in jeder Unternehmensphase.
Kontaktieren Sie uns – Ihr Partner im Handels- und Gesellschaftsrecht
Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Handels- oder Gesellschaftsrecht? Egal, ob Sie eine Gesellschaft gründen, Ihren Vertrag überprüfen lassen oder eine Konfliktlösung suchen – wir sind für Sie da. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und profitieren Sie von unserer Expertise.
Fachbeiträge
zum Thema Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Häufige Fragen
zum Thema Gesellschaftsrecht
Grundsätzlich kann man sagen, dass man ein Unternehmen zunächst einmal – soweit man das Unternehmen alleine ohne Geschäftspartner gründet – als Einzelunternehmen beginnen soll. Denn jede andere Unternehmensform bringt in der Gründung und auch in der Führung höhere Kosten mit sich und die kann man zu Beginn für Wichtigeres nutzen. Etwas anderes dürfte gelten, wenn direkt eine Branche betroffen ist, die ein erhöhtes Haftungsrisiko verursacht, das nicht durch eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Nach dem ersten Geschäftsjahr kann man sich immer noch nach einer anderen Rechtsform umsehen. Wenn man zu zweit oder dritt beginnt, gilt im Grunde das gleiche, wobei aber hier das Problem der gegenseitigen Kontrolle besteht, mit dem man offen und geschickt umgehen muss. Hier ist Beratung angesagt.
Gründungskosten sind von den reinen Investitionskosten zu unterscheiden. Hierzu gehören Kosten wie Beratungsgebühren, Eintragungskosten im Handelsregister und Notarkosten. Ein Eintrag in das Handelsregister ist für eingetragene Kaufleute, die Personengesellschaften (wie die OHG oder KG) und Kapitalgesellschaften (wie die GmbH) Pflicht. Die Kosten nur für die Eintragung im Handelsregister als eingetragener Kaufmann sind nicht so hoch; hier fallen bis zu 300 € an; ebenso die reinen Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes bei der Kommune (über die Gebührenhöhe entscheidet die Kommune). Etwas anderes kann schon gelten, wenn man die Rechtsform einer GmbH einer (kleinen) Aktiengesellschaft wählt; hier kommen zu den eigentlichen Kosten, die bei einem Notar anfallen, die Registerkosten (bis zu 700 €) und eben auch die Einlagen (GmbH = 25.000 €) hinzu.
Das Problem der Haftungsbeschränkung wird meines Erachtens überschätzt. Grundsätzlich gibt es die GmbH & Co KG, eine Kommanditgesellschaft, in der eine (Verwaltungs-) GmbH die Haftende ist, der sogenannte Komplementär. Die Unternehmergesellschaft (UG), GmbH u a. Durch die Wahl solcher gesellschaftlichen Rechtsformen kann man die Haftung auf das Vermögen des Unternehmens begrenzen und das private Vermögen vor einer Haftung durch betriebliche Risiken schützen.
Grundsätzlich jeden, sei es eine Abkürzung oder nur Buchstaben und Zahlen. Der Firmenname soll aber im eigenen Interesse einfach und einprägsam sein. Man sollte sich keine komplizierten Namen ausdenken. Entscheidend ist auch, dass man in der Öffentlichkeit (Briefpapier etc.) zu Firmenklarheit und Firmenwahrheit, die Gesellschaftsform und den Namen des Inhabers oder Geschäftsführers zusätzlich angeben muss.
Nur wenn ich es will d.h.: wenn ich eine Unternehmensform (eingetragener Kaufmann; Unternehmergesellschaft, GmbH u. a.) wähle, die ich eingetragen lassen kann bzw die nach dem Handelsgesetzbuch eingetragen werden muss. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen. Mit dem Eintrag im Handelsregister wird man zum „Kaufmann“ mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben. Wenn man zu zweit ein Unternehmen führt und sich nicht eintragen lässt und so als BGB Gesellschaft tätig ist (auch GdbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) würde man durch den Eintrag ins Handelsregister automatisch auch eine offene Handelsgesellschaft (OHG).
Gleich mit dem Zeitpunkt der Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:
- jeder gewerbetreibender Kaufmann, bspw. Einzelkaufmann
- jede OHG, GmbH und AG, müssen eine Eintragung in das Handelsregister vornehmen.
Zur Beurteilung, ob ein Unternehmen ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb ist und damit eine Eintragung in das Handelsregister erfordert, wird der Jahresumsatz, das Kapital, die Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Anzahl der Beschäftigten herangezogen.
Dittmann & Hartmann – Ihre Rechtsanwaltskanzlei in der Region Mayen
»Wenn du fliegen willst, sprich mit dem Adler und nicht mit dem Pinguin.«