Familienrecht & Erbrecht
Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Streitigkeiten. Dies beinhaltet die Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen, sowie die Vertretung bei Scheidungs- und Unterhaltsverfahren.
Beratung und Vertretung bei allen Streitigkeiten zwischen den Erben nach Todesfällen, allerdings auch im Vorfeld bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen.
Unsere Rechtsanwälte
für Familienrecht & Erbrecht in Mayen
Das Familienrecht zählt zu den wichtigsten und zugleich emotionalsten Rechtsgebieten, da es eng mit persönlichen Lebenssituationen verbunden ist. Egal ob es um Themen wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung geht – Konflikte in diesem Bereich erfordern nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen.
Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und eine lösungsorientierte Beratung, um Ihre Interessen zu wahren. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse stets im Mittelpunkt – sowohl auf rechtlicher als auch auf persönlicher Ebene.
Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod und stellt sicher, dass der Wille des Verstorbenen respektiert wird. Es umfasst wichtige Themen wie Testamente, Erbverträge, Erbansprüche und die Regelung von Nachlassfragen.
In einer Erbschaftsangelegenheit ist es entscheidend, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche und Rechte zu wahren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte Unterstützung im gesamten Bereich des Erbrechts – sei es bei der Gestaltung von Testamenten, der Durchsetzung von Erbansprüchen oder der Auseinandersetzung eines Nachlasses.
Was umfasst das Familienrecht?
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern, Eltern, Kindern und anderen Familienangehörigen. Es ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet, das in verschiedenen Lebenslagen von Bedeutung ist. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in den folgenden Bereichen:
Ehe, Trennung und Scheidung
Die rechtlichen Fragen rund um Ehe, Trennung und Scheidung sind vielfältig und oft komplex. Wir begleiten Sie in jeder Phase und klären alle relevanten Themen:
Ehevertrag
Ein Ehevertrag schafft Klarheit über die Vermögensverhältnisse und gibt beiden Partnern Sicherheit. Wir entwerfen individuell angepasste Eheverträge, die Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.
Trennung
Eine Trennung stellt Betroffene vor viele Herausforderungen – emotional, organisatorisch und rechtlich. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten während der Trennungsphase.
Scheidungsverfahren
Ob einvernehmlich oder strittig – wir begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen und unnötige Konflikte zu vermeiden.
Scheidungsfolgen
Nach einer Scheidung müssen zahlreiche Aspekte geklärt werden, z. B. Unterhalt, Sorgerecht oder die Aufteilung von Vermögen und Schulden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht regelt finanzielle Ansprüche innerhalb der Familie. Häufige Konflikte entstehen durch unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe oder Dauer von Unterhaltszahlungen. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen des Unterhaltsrechts zur Seite:
Kindesunterhalt
Kinder haben ein gesetzliches Recht auf Unterhalt. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen gemäß der Düsseldorfer Tabelle.
Trennungsunterhalt
Während der Trennungsphase besteht oft Anspruch auf Unterhalt. Wir klären, wie hoch dieser Anspruch ist und wie er durchgesetzt werden kann.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung können Unterhaltsansprüche bestehen. Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben oder eine Forderung abwehren können.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Das Wohl des Kindes steht im Familienrecht an erster Stelle. Konflikte rund um das Sorgerecht oder Umgangsrecht können für Eltern und Kinder belastend sein. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder Ihre Rechte durchzusetzen:
Sorgerecht
Ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht – wir beraten Sie zu allen rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Umgangsrecht
Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Wir setzen uns dafür ein, dass ein ausgewogenes und praktikables Umgangsrecht vereinbart wird.
Vermögens- und Güterrecht
Die Aufteilung des Vermögens nach einer Trennung oder Scheidung ist oft mit Konflikten verbunden. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Güterrecht:
Zugewinnausgleich
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt. Wir berechnen Ihren Anspruch und vertreten Sie bei der Durchsetzung.
Immobilien und gemeinsames Eigentum
Wir klären, wie Immobilien, Sparguthaben oder andere Vermögenswerte aufgeteilt werden können.
Schutz von Unternehmenswerten
Für Unternehmer ist es entscheidend, klare Regelungen zu treffen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihren Fall.
Vaterschaft und Abstammung
Die Aufteilung des Vermögens nach einer Trennung oder Scheidung ist oft mit Konflikten verbunden. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Güterrecht:
Vaterschaftsanerkennung
Wir helfen Ihnen, die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft durchzusetzen oder zu regeln.
Vaterschaftsanfechtung
Wenn Zweifel an der Vaterschaft bestehen, begleiten wir Sie bei der gerichtlichen Klärung und der Wahrung Ihrer Rechte.
Adoption und Pflegeverhältnisse
Adoptionen und Pflegeverhältnisse sind von großer rechtlicher Bedeutung und erfordern eine präzise rechtliche Begleitung. Wir unterstützen Sie bei:
Nationalen und internationalen Adoptionen: Wir begleiten Sie durch die rechtlichen Verfahren und beraten Sie zu den erforderlichen Unterlagen und rechtlichen Schritten.
Pflegeverhältnisse: Wir klären rechtliche Fragen rund um die Betreuung von Pflegekindern und unterstützen Pflegeeltern in ihrem Anliegen.
Warum unsere Kanzlei?
- Einfühlsame Beratung: Wir verstehen die emotionalen Herausforderungen, die mit familienrechtlichen Angelegenheiten verbunden sind, und begleiten Sie mit Empathie und Verständnis.
- Langjährige Erfahrung: Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Familienrecht und setzen sich engagiert für Ihre Interessen ein.
- Individuelle Lösungen: Jede Situation ist einzigartig. Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
- Pragmatischer Ansatz: Unser Ziel ist es, Konflikte zu minimieren und schnelle, effektive Lösungen zu finden – ob durch Verhandlungen oder vor Gericht.
Was umfasst das Erbrecht?
Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele verschiedene Aspekte umfasst. Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen zu geben, haben wir die wesentlichen Bereiche zusammengefasst:
Testament und Erbvertrag
Ein Testament oder Erbvertrag ist ein zentrales Element im Erbrecht, da es den Willen des Verstorbenen regelt und darüber entscheidet, wer sein Vermögen erhält. Die wichtigsten Aspekte hierbei sind:
Testament
Ein Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem eine Person ihren letzten Willen erklärt. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments, das Ihren Wunsch klar und unmissverständlich dokumentiert.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben, der in der Regel nicht mehr einseitig widerrufen werden kann. Wir beraten Sie, ob ein Erbvertrag für Ihre Situation sinnvoll ist und helfen bei der Erstellung.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie regelt, wie das Vermögen des Verstorbenen unter den Verwandten und dem Ehepartner aufgeteilt wird. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor:
Erben erster Ordnung
Kinder des Verstorbenen erben grundsätzlich zu gleichen Teilen.
Erben zweiter Ordnung
Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen oder deren Abkömmlinge.
Ehegatte
Der überlebende Ehegatte erbt in bestimmten Fällen ebenfalls einen Anteil am Vermögen.
Unsere Anwälte beraten Sie, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem speziellen Fall angewendet wird und welche Ansprüche Sie möglicherweise geltend machen können.
Erbengemeinschaft und Nachlassaufteilung
Wenn mehrere Personen erben, bildet sich eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft muss das Vermögen des Verstorbenen verwalten und aufteilen. Hierbei können Konflikte entstehen, wenn Erben unterschiedliche Vorstellungen über die Nachlassaufteilung haben.
Erbauseinandersetzung
Wenn sich die Erben nicht einigen können, wird der Nachlass durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag aufgeteilt. Wir unterstützen Sie bei der Einigung oder vertreten Ihre Interessen, wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.
Haftung der Erben
Erben haften grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Wir beraten Sie, wie Sie die Haftung minimieren können und welche Schritte notwendig sind, um den Nachlass sicher und gerecht zu regeln.
Pflichtteilsansprüche
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der bestimmten nahen Verwandten (z.B. Kindern, Ehepartnern) zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Wenn Sie vom Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen wurden, prüfen wir Ihre Ansprüche auf Pflichtteil und setzen diese gegebenenfalls durch.
Pflichtteilsergänzungsansprüche
Unter bestimmten Umständen können auch bereits zu Lebzeiten des Erblassers getätigte Schenkungen in den Pflichtteil einfließen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern, und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs zur Seite.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Erbschafts- und Schenkungsteuer sind wichtige Themen, die bei der Übertragung von Vermögen beachtet werden müssen. Auch hier gibt es zahlreiche rechtliche Feinheiten, die die Steuerlast beeinflussen können.
Erbschaftsteuer
Wir informieren Sie über die Steuerfreibeträge und -sätze und helfen Ihnen, die Steuerlast zu minimieren.
Steuerliche Beratung
Bei größeren Erbschaften oder Vermögensübertragungen kann eine rechtzeitige steuerliche Planung von Vorteil sein, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Erbschaftsrechtliche Streitigkeiten
Erbschaftsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Konflikten, die im Erbrecht auftreten. Diese können entstehen, wenn Testamente angefochten werden, Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden oder Erben sich über die Aufteilung des Nachlasses streiten.
Testamentanfechtung
Wir prüfen, ob ein Testament aufgrund von Formfehlern, Testierunfähigkeit oder anderen Gründen angefochten werden kann.
Erbauseinandersetzung
Falls es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt, unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, falls dies erforderlich ist.
Warum sollten Sie unsere Kanzlei für Ihr Erbrecht beauftragen?
- Langjährige Erfahrung im Erbrecht: Unsere Anwälte verfügen über umfassende Expertise im Erbrecht und haben bereits zahlreiche komplexe Erbfälle erfolgreich bearbeitet.
- Individuelle Beratung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre erbrechtlichen Fragestellungen, sei es bei der Gestaltung eines Testaments oder bei der Durchsetzung von Erbansprüchen.
- Zuverlässigkeit und Diskretion: Im Erbrecht geht es oft um sensible Themen. Wir behandeln Ihr Anliegen mit größter Vertraulichkeit und sorgen für eine schnelle und effektive Lösung.
- Umfassende rechtliche Begleitung: Wir begleiten Sie nicht nur im Erbfall, sondern auch schon bei der frühzeitigen Planung und Vorsorge (z.B. durch Testamente oder Erbverträge).
Kontaktieren Sie uns – Wir helfen Ihnen, Ihr Erbe richtig zu regeln
Ob Sie ein Testament aufsetzen wollen, Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft haben oder Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen möchten – wir stehen Ihnen als kompetente Partner im Erbrecht zur Seite.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin und lassen Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Erbrecht informieren.
Fachbeiträge
zum Thema Familienrecht & Erbrecht
Häufige Fragen
zum Thema Familienrecht
Grundsätzlich kann man sich scheiden lassen, wenn man ein Jahr getrennt lebt und beide Ehepartner die Scheidung wollen; spätestens nach drei Jahren, wenn nur einer die Scheidung wünscht. Denn nach diesen Zeitpunkten geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist und geschieden werden kann, soweit der Wunsch nach Scheidung besteht. Eine Frage danach, wer „die Schuld“ an der Zerrüttung der Ehe hat, wird nicht gestellt und muss auch nicht beantwortet werden.
Ein Ehepartner lässt durch einen zugelassenen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen. Der andere Ehegatte stimmt dem zu oder lässt selbst einen Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt stellen (oftmals wichtig, daher lassen Sie sich über „Scheidung mit einem Anwalt“ beraten). Nachdem die Formulare über den Versorgungsausgleich dem Gericht ausgefüllt vorliegen, werden bei den Rententrägern Auskünfte über die Anwartschaften für die Rente eingeholt. Dann werden beide Parteien mit ihren Rechtsanwälten zu einem Termin bei dem Familiengericht geladen. Vor Gericht werden die Voraussetzungen für die Scheidung geprüft, und die Scheidung, ebenso wie der Versorgungsausgleich – als notwendiges Folgeverfahren – werden durch Beschluss ausgesprochen. Hinsichtlich des Versorgungsausgleiches können die Parteien indes Vereinbarungen treffen, entweder zuvor vor dem Notar oder bei Gericht im Beisein zweier Rechtsanwälte.
Hausrat wird grundsätzlich „in natura“ geteilt: d.h.: es gibt keinen finanziellen Ausgleich, sondern nur Teilung im Einvernehmen oder durch Richterspruch. Das Verfahren durch Richterspruch ist bei allen Beteiligten nicht gerne gesehen.
Diese Frage betrifft das Aufenthaltbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechtes und -(wichtig)- nicht das Sorgerecht als Ganzes. In den meisten Fällen entscheiden die Eltern dies untereinander unter Berücksichtigung des Kindeswohls: d.h. auch bei einer gerichtlich notwendigen Entscheidung orientiert sich diese Antwort immer am Kindeswohl und nicht an dem Wunsch des jeweiligen Elternteils. Der Begriff des „Kindeswohls“ ist eine rechtliche Definition, die das Wohlergehen und die Entwicklungschancen des Kindes in den Fokus stellt. Dies ist eine schwierige Materie und Fragestellung, die in jeden Einzelfall anhand aller Faktoren auszuloten ist. Dabei spielt der Kindeswille, wenn er denn überhaupt objektiv festzustellen ist, eine wichtige Rolle.
Wir unterscheiden zwischen dem Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens (vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung) und die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung, dem nachehelichen Unterhalt. Natürlich kommt es auf den Einzelfall an, aber grundsätzlich gilt: Nach der Ehe muss jeder für sich selbst sorgen, es sei denn aus dem Grundsatz der „ehelichen Solidarität“, oder weil es „eheliche Nachteile“ gibt, muss der ehemalige Ehepartner weiter unterhalten werden; wichtig ist dann aber die Frage, inwieweit der Unterhalt befristet werden kann, auf welche Zeit er zu befristen und/oder der Höhe nach zu begrenzen ist.
Minderjährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, der sich in der Höhe nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Diese Tabelle ist kein Gesetz, aber an ihr orientieren sich die meisten Gerichte. Volljährige Kinder haben ebenso einen Unterhaltsanspruch, wenn sie eine Erstausbildung absolvieren. Alle Unterhaltsansprüche „darüber hinaus“ (Zweitausbildung etc.) können nur im Beratungsgespräch geklärt werden.
Der Zugewinn wird entweder zum Ende der Ehezeit oder im Falle des Todes eines Ehegatten zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Etwas anderes gilt nur, wenn hierüber ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Für den Fall des Todes finden sich die Vorschriften im Erbrecht. Hier wird durch eine pauschale Erhöhung des Erbanspruches des überlebenden Ehegatten (z.B. gegenüber den Kindern) oder durch eine genaue Berechnung der Zugewinn ausgeglichen.
Im Familienrecht – bei Scheidung – geschieht dies wie folgt: Das gesamte Vermögen, das der jeweilige Ehepartner während der Ehe (Ehezeitbeginn: standesamtliche Hochzeit bis zum Ehezeitende: Zustellung der Scheidungsantragsschrift bei dem jeweils anderen) erworben hat ist der Zugewinn. Dieser wird für jeden Ehepartner unabhängig voneinander festgestellt und miteinander verglichen. Der überschießende Anteil ist zur Hälfte an den anderen auszugleichen. Was man durch oder aufgrund des Erbrechtes durch Schenkungen erhalten hat, bleibt „außen vor“. Hier kommen lediglich Wertsteigerungen dem anderen zu gute.
Einfaches Beispiel: Die eheleute haben zu Beginn der Ehe „nichts“. Während der Ehezeit bauen die Eheleute ein Haus auf dem Grundstück des Mannes, das dieser von seinen Eltern im Vorgriff auf seinen Erbanspruch geschenkt bekommen hat. Der Mann ist also Alleineigentümer des Hauses („Haus folgt dem Grundstück“). Im Fall der Scheidung ist aber der Wert des Hauses (-alleine-ohne Grundstück) zu ermitteln und die Hälfte des Wertes ist an die Frau auszuzahlen (Anspruch auf Geld).
Die Anwartschaften – die Ansprüche – auf Rente bei jedwedem Versorgungsträger, die während der Ehe erworben wurden, werden „nach dem gleichen Muster“ wie der Zugewinn wechselseitig übertragen. „Das Muster“ im Versorgungsausgleich weicht nur insoweit ab, als dass die jeweilige Hälfte der während der Ehezeit erwirtschafteten Renten (Punkte- Kapitalwert) wechselseitig auf den Rententräger direkt bei Rechtskraft der Scheidung übertragen werden. Es findet also keine Verrechnung statt. Dies wirkt sich ggfls dann problematisch aus, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung schon Rentner ist oder – weil einer viel jünger ist – viel früher in Rente gehen wird. In einem solchen Fall ist dringend Beratung erforderlich.
Grundsätzlich rechnen die Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) ab. Das Gericht rechnet nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) ab. Hier ist – für beide – als Ausgangsgröße der Gegenstandswert eines Verfahrens maßgeblich. Dieser wiederum bemisst sich an dem (wirtschaftlichen) Interesse der beiden Beteiligten an dieser „Auseinandersetzung“. Hier ergeben sich Pauschalen aus dem Gesetz oder aufgrund der Rechtsprechung. Bei einer Zahlung auf Unterhalt ist der Betrag das 12fache des monatlichen Unterhaltbetrages. Bei einer Scheidung sind es drei Monatsgehälter beider Ehegatten, zusammengerechnet mindestens aber 3.000 €. Nach diesem Wert, der mit dem Zahlbetrag nicht zu verwechseln ist, berechnen sich die Gebühren. Hinzuzurechnen ist der Wert des Versorgungsausgleiches. Dieser richtet sich nach der Anzahl der einzelnen Renten (gesetzlich, betrieblich, privat etc.).
Die Gegenstandswerte setzt das Gericht durch Beschluss fest. Diese Werte sind für alle verbindlich. Etwas anderes gilt natürlich bei schriftlicher Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt.
Einfaches Beispiel: Der Ehemann ist Angestellter; Nettoverdienst 1.500 €; die Ehefrau ist Beamtin Nettoverdienst 2.000 €. = insgesamt 3.500 € x 3 = Gegenstandswert: 11.500 € (nur die Scheidung).
Die Ehefrau hat später einen Anspruch auf Beamtenpension; der Ehemann hat einen Anspruch auf Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, Berlin. = 2 Ausgleichsberechnungen = 20% von 11.500 € = 2.500 €. Damit berechnen sich die Kosten für die Scheidung und das notwendige Folgeverfahren Versorgungsausgleich wie folgt:
Gegenstandswert 11.500 € + 2.500 € | = 14.000 € |
1,3 Verfahrensgebühr für die Führung des Verfahrens | = 845,00 € |
1,2 Termins gebühr, für die Vertretung in der Verhandlung oder in den Verhandlungen | = 780,00 € |
Auslagenpauschale | 20,00 € |
19% Umsatzsteuer | = 312,55 € |
Insgesamt | 1.957,55 € |
Gerichtskosten nach dem GKG | 879,00 € |
insgesamt | 2.836,55 € |
Der Begriff ist zumindest verwirrend. Denn grundsätzlich müssen beide Parteien einmal vor Gericht erscheinen und mindestens eine der Parteien muss den Scheidungsantrag durch einen im Termin anwesenden Rechtsanwalt dem Gericht vortragen. Eine Scheidung „online“ ist also nicht zulässig. Zulässig ist aber folgendes: ein zugelassener Rechtsanwalt „irgendwo“ nimmt die für die Scheidungsantragschrift notwendigen Daten „online“ in Empfang, fertigt die Scheidungsantragschrift, die auch Sie als Mandant online erhalten und reicht diese bei dem Gericht (noch in schriftlicher Form) ein. Im Termin tritt dann ein – wie auch immer – von dem „Online Anwalt“ ausgesuchter Rechtsanwalt oder auch er selbst an Ihrer Seite auf und stellt den Scheidungsantrag. Dies ist möglich, aber kostengünstiger als der beratende „Anwalt vor Ort oder der Anwalt des Vertrauens“ ist dies nur insoweit, als lediglich die Kosten für die Fahrt zum Anwalt oder die Zeit fürs Gespräch erspart geblieben sind, mehr nicht. Auch der Anwalt des Vertrauens nimmt ihre Daten „online“ entgegen. Auch dieser „Online Anwalt“ muss nach dem RVG abrechnen. Ratenzahlungen, Zahlungspausen etc. können Sie mit Ihrem Anwalt des Vertrauens vereinbaren und in Ruhe besprechen. Zeit, die sich unseres Erachtens lohnt zu investieren. Kosten für ein Beratungsgespräch bezogen auf die eigentliche Scheidung und Zahlungsmodalitäten müssen nicht gesondert berechnet werden.
Dittmann & Hartmann – Ihre Rechtsanwaltskanzlei in der Region Mayen
»Wenn du fliegen willst, sprich mit dem Adler und nicht mit dem Pinguin.«