Halloween hat sich in den letzten Jahren auch in Deutschland zu einem beliebten Fest entwickelt. Besonders Kinder und Jugendliche ziehen verkleidet von Haus zu Haus, sammeln Süßigkeiten und feiern ausgelassen. Oder wie eine Rettungshundestaffel beim Üben vor einigen Jahren im Mayener Stadtteil Kürrenberg feststellte: „Wir wussten gar nicht, dass hier eine solche Halloween-Hochburg ist.“
Halloween ist ein Fest, das Spaß machen soll – aber auch rechtliche Grenzen hat. Wer sich an die Regeln hält und Rücksicht auf andere nimmt, kann unbeschwert feiern. Es lohnt sich ein kurzer Blick, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Streichen oder Schabernack: Wo sind die Grenzen?
Ein zentraler Bestandteil von Halloween ist der Brauch, Süßes oder Saures einzufordern. Dabei kommt es gelegentlich zu kleinen Streichen, wenn Hausbewohner nichts herausgeben. Doch wo endet der Spaß und wo beginnt die Straftat?
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Das Bewerfen von Häusern mit Eiern, das Beschmieren von Klingeln oder das Zerstören von Dekorationen kann den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Wer unbefugt fremde Grundstücke oder Häuser betritt, riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
- Körperverletzung (§ 223 StGB): Auch harmlose Streiche können schnell zur Körperverletzung werden, wenn z. B. jemand zu Schaden kommt.
Lärmbelästigung und Nachtruhe
Halloween-Partys und laute Gruppen auf den Straßen sind nicht überall gern gesehen. In Deutschland gilt die Nachtruhe in der Regel ab 22 Uhr. Wer dann noch feiert oder lärmt, kann von Nachbarn abgemahnt werden und riskiert ein Bußgeld.
Übrigens, die herbeigerufenen Polizeibeamten verstehen es nicht immer als Spaß wenn an der Tür dazu aufgefordert wird: „Kommt doch rein und feiert mit. Ihr seht echt gruselig aus!“ Da ist der Stift zur Anzeigenfertigung wegen „Beamtenbeleidigung“ nach § 185 StGB schnell gezogen; allerdings oft zu schnell.
Kostüme und Masken: Was ist erlaubt?
Das Tragen von Masken und Verkleidungen ist an Halloween üblich. Allerdings gelten in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel bei Demonstrationen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, Maskierungsverbote. Auch das Führen von (Spielzeug-)Waffen kann zu Problemen mit der Polizei führen, wenn diese täuschend echt aussehen.
Verkehrssicherheit
Gerade für Kinder, die abends unterwegs sind, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Eltern sollten darauf achten, dass Kostüme gut sichtbar und ungefährlich sind. Veranstalter von Halloween-Umzügen oder -Partys tragen unter Umständen eine besondere Verkehrssicherungspflicht.
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