Nicht nur der Nikolaus, sondern auch seine Gehilfen – Knecht Ruprecht und die berühmten Eifeler Rentiere – stehen vor dem Amtsgericht Mayen.

Die Anklage
Knecht Ruprecht wird beschuldigt, mit seiner Rute in der Fußgängerzone von Mayen für Unruhe gesorgt zu haben. Die Rentiere werden wegen unerlaubten Parkens auf den Dächern der Genovevaburg angeklagt. Die Stadt Mayen prüft außerdem, ob das Verteilen von Äpfeln und Nüssen auf dem Mayener Weihnachtsmarkt als Ordnungswidrigkeit nach dem Eifeler Obstverteilgesetz (§ 24 EifelOVG) zu werten ist.
Es ist nicht das erste Mal, dass die angeklagten Adventsgesellen auffällig werden. So stoppte die Polizei Mayen den Nikolaus-Schlitten erst letztes Jahr wegen überhöhter Geschwindigkeit im Habsburgring. Die Rentiere behaupten, sie hätten sich nur an den „Mayener Windverhältnissen“ orientiert. Das Gericht entscheidet auf Verwarnung und empfahl, künftig die Geschwindigkeit an die winterlichen Straßenverhältnisse anzupassen.
Zudem stand erst letzten ein bekanntes Gesicht vor Gericht – der Weihnachtsmann höchstpersönlich. Dieser schenkte auf dem Weihnachtsmarkt ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk aus, ohne die erforderliche Lizenz der Stadt Mayen beantragt zu haben. Nach kurzer Anhörung wurde unter der Bedingung, dass er nur noch Glühwein und alkoholfreien Kinderpunsch anbietet, eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Die Verteidigung
Die Verteidigung argumentiert:
Knecht Ruprecht sei lediglich für die „pädagogische Maßregelung“ zuständig und handle im Auftrag des Nikolaus, der sich auf das uralte Eifeler Brauchtumsgesetz beruft.
Die Rentiere verweisen auf das Eifeler Luftverkehrsrecht und lallen: „Mir flieje nur nachts un mit umweltfreundlichem Antrieb – Eifeler Heu, dat beste Futter!“
Das Gericht hört Zeugen aus der Region:
Das Christkind aus Kürrenberg bestätigte, dass sich Knecht Ruprecht bisher nie etwas zu Schulden hat komme lassen. Er sei etwas ruppig und trete oft mit Maske auf, aber ansonsten sei er eher ein stiller zurückgezogener Typ.
Der Weihnachtsmann aus der Vordereifel gab zu Protokoll, dass er, der Nikolaus und seine Gesellen sich die Zuständigkeiten nach dem „Weihnachtsabkommen“ friedlich teilen und keine Probleme bestünden. Lediglich das Christkind beanspruche den katholischen Teil der Eifel für sich und lass da auch nicht mit sich sprechen.
Die DSGVO macht auch vor der Eifel nicht halt!
Eine Gruppe besorgter Eltern aus Mayen forderte vor dem Gerichtsgebäude, dass der Nikolaus künftig eine Datenschutzerklärung beifügen soll, wenn er Listen mit „braven“ und „unartigen“ Kindern führt. Der Nikolaus wurde zudem angegangen, weil er auf dem Weihnachtsmarkt Listen mit den Namen der „braven“ Kinder offen herumtrug. Die Forderung: Ab sofort müssen alle Listen in verschlossenen Stiefeln transportiert und nach DSGVO-Vorgaben nach spätestens Heiligabend vernichtet werden.
Das Urteil
Das Gericht erkennt die Adventszeit in der Eifel als „juristisch besonders geschützten Zeitraum“ an. Die Traditionen werden als „Brauchtum mit Bestandsschutz“ eingestuft. Der Nikolaus erhält einen Freispruch und darf weiterhin Süßigkeiten in Stiefel stopfen. Allerdings unter der Auflage, künftig auch vegane Printen aus der Region anzubieten.
Rechtsgrundsätze für die Eifel-Adventszeit
- Plätzchenbacken wird als „gemeinschaftsfördernde Maßnahme“ in Mayen und Umgebung anerkannt.
- Glühweinkonsum ist nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und vorzugsweise auf dem Mayener Weihnachtsmarkt gestattet.
- Weihnachtslieder dürfen auch ohne GEMA-Gebühren in den Dörfern der Eifel gesungen werden, solange die Nachbarn nicht klagen.
Die Adventszeit in Mayen und der Eifel bleibt ein juristisches Abenteuer voller Ausnahmen, Sonderregelungen und viel Humor. Mit diesem, der juristischen Fiktion entstammenden Bericht wünschen wir
eine besinnliche Adventszeit
wünscht das Team von
Dittmann & Hartmann