Der Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing kann erst mal beunruhigend sein, ist aber noch lange kein Grund zur Panik.
Wir helfen Ihnen gerne die Abmahnung auf Ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und werden Sie mit unserer Expertise dabei unterstützen den Forderungen der Abmahnkanzleien entgegenzutreten
Der Vorwurf der Abmahnung
In Abmahnschreiben wird Ihnen in der Regel vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Material (Computerspiele, Musik, Filme, Serien oder Hörbücher) über sogenannte P2P-Netzwerke, also Tauschbörsen, im Internet mit anderen Nutzern geteilt zu haben.
Diese Abmahnungen werden häufig von Kanzleien im Auftrag der Rechteinhaber verschickt und enthalten vor allem die Geltendmachung von Unterlassung- und Schadensersatzansprüchen.
Unterlassungserklärung – Warum Sie nicht vorschnell unterschreiben sollten
Den meisten Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Unterlassungsanspruch stellt das eigentliche Herzstück der Abmahnung dar. Vernachlässigt man den Unterlassungsanspruch der Abmahnung kann dies zu hohen Kosten und unnötigen Gerichtsverfahren führen (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklagen.
Wichtig ist aber auch: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht unüberlegt!
Oft sind die Erklärungen von den Rechteinhabern sehr weitreichend gefasst und können Sie in Zukunft unnötig einschränken. Es ist ratsam, eine Unterlassungserklärung von einem Anwalt prüfen und anpassen zu lassen (modifizierte Unterlassungserklärung).
Es gilt: Sie sollten nicht mehr versprechen, als tatsächlich notwendig ist.
Eine Unterlassungserklärung ist nämlich in der Regel strafbewehrt. Verstößt man gegen die Verpflichtungen der Unterlassungserklärung werden hierdurch schnell hohe Vertragsstrafen fällig.
Schadensersatz und Auskunft – Was fordert die Gegenseite?
In den meisten Abmahnungen wird neben dem Unterlassungsanspruch meist ein bestimmter Geldbetrag als Schadensersatz gefordert.
Dieser setzt sich häufig aus den Anwaltskosten für die Abmahnung und einem fiktiven Lizenzschaden für die Rechtsverletzung zusammen.
Hier ist vor allem zu prüfen, ob Sie zur Zahlung eines Schadensersatzes überhaupt verpflichtet sind.
Hierneben verlangen die Abmahner oft Auskunft über das Ausmaß der Rechtsverletzung. Hier ist es wichtig, besonnen zu bleiben und sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man vorschnell Auskünfte oder Informationen preisgibt, zu welchen man nicht verpflichtet ist.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise!
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Filesharing-Abmahnungen sowie diesbezüglichen Klageverfahren.
Rechtsanwalt Jehle hat in den letzten Jahren bereits hunderte Mandanten im Bereich des Filesharing vertreten. Wir wissen genau, wie wir Ihre Rechte bestmöglich verteidigen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns unterstützen – wir stehen Ihnen zur Seite!