Abzocke mit Abmahnungen gestoppt
14.10.2020

Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem der Missbrauch von Abmahnungen durch Anwälte als Geschäftsmodell verhindert werden soll.

Schon seit vielen Jahren schadet der Missbrauch von Abmahnungen dem Wettbewerb und vor allem Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen. Durch die nun beschlossene Neuerung wird diesem Geschäftsmodell die Grundlage entzogen.

Künftig sollen Anwälte keine Kostenerstattung mehr für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten bekommen, indem sie Fehler in Internetauftritten finden und eine Unterlassungserklärung fordern. Das gilt ebenso bei geringfügigen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Abmahner können sich zudem nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen klagen. Betroffene können so künftig leichter juristisch wehren und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Der entsprechende Gesetzesentwurf war bereits im Mai 2019 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die Deutsche Umwelthilfe blockierte die zügige Umsetzung, weil sie ihr Geschäft mit Abmahnungen gefährdet sah.

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