Keine Extra-Kosten für Papierrechnung

Rechtsanwalt Andreas J. Tryba

Im Zuge des Kampfes um die Kunden lassen sich Unternehmen immer wieder Gestaltungsmöglichkeiten zur Gewinnmaximierung einfallen. Auf den ersten Blick mag so manches Angebot überraschend günstig wirken. Schaut man aber ins Kleingedruckte, werden über Hintertürchen für solche „Leistungen“ ungerechtfertigt Entgelte genommen, zu denen die Unternehmen ohnehin gesetzlich verpflichtet sind oder die bei anderen Unternehmen im Festpreis beinhaltet sind.


Zusätzliches Entgelt für Rechnung ungerechtfertigt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat dieser Masche mit Urteil vom 09.01.2014 (Aktenzeichen: 1 U 26/13) eine klare Absage erteilt. Danach darf ein Mobil¬funk¬unternehmen für die postalische Zusendung der Rechnung kein Extra-Entgelt berechnen.

Hintergrund des Verfahrens war eine von der Verbraucherzentrale eingelegten Klage. Der Mobilfunkanbieter Drillisch Telecom forderte für den Versand der Mobilfunkrechnung per Post ein Entgelt von 1,50 Euro. Betroffen waren vor allem Kunden ohne Internetzugang.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab der Klage statt. Nach Auffassung des Gerichts liegt es im Interesse des Unternehmens, dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Dafür dürfe kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Ein Unternehmen könne sich auch nicht auf das Argument zurückziehen, ausschließlich Online-Rechnungen versenden zu wollen, weshalb für die „Sonderleistung“ des Versands einer Papierrechnung ein Entgelt gerechtfertigt sei.


Pfand für SIM-Karte ungerechtfertigt

Außerdem entschied das Gericht, dass es ungerechtfertigt sei, ein Pfand von 29,65 Euro für eine SIM-Karte zu verlangen. Nach Ansicht der Richter, habe das Unternehmen kein berechtigtes Interesse daran, die Rückgabe der Karten mit einem Pfand abzusichern. Auch habe ein Mobilfunkunternehmen kein berechtigtes Interesse, die SIM-Karte innerhalb einer Frist von drei Wochen zurückzuerhalten.