Widerrufsrecht beim Kauf einer App

Am Freitag den 13.06.2014 ist die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten, die vor allem beim Widerrufsrecht erhebliche Änderungen vorsieht. Neu ist das Widerrufsrecht für digitale Inhalte. Die Rücksendekosten trägt in Zukunft grundsätzlich der Verbraucher und die Widerrufsfrist endet spätestens nach einem guten Jahr.

Kollege Georg Hartmann hat bereits zu den Neuerungen ausgeführt. Ich möchte daher ein besonderes Augenmerk auf das neue Widerrufsrecht für digitale Inhalte legen, also etwa für Downloads von Apps, Musik, Software oder Videos.

Die Widerrufsfrist beträgt hier ebenfalls 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss. Beginnt der Verkäufer mit dem Übersenden der Datei, kann das Widerrufsrecht jedoch vorzeitig erlöschen. Dazu muss der Verbraucher vorher ausdrücklich zustimmen und zur Kenntnis nehmen können, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn des Downloads verliert.

Es ist jetzt auch gesetzlich geregelt, dass der Verbraucher vor Vertragsschluss über die Funktionsweise und die Kompatibilität des Downloads klar und verständlich informiert werden muss. Dazu muss auch über technische Beschränkungen aufgeklärt werden, wie zum Beispiel Lizenzbeschränkungen.