Kontrolle des Spam-Ordners

Nicht nur, dass man von der täglichen Spam-Ration genervt wird, jetzt muss man –zumindest als Gewerbetreibender – diese auch noch täglich kontrollieren. Das Landgericht Bonn hat aktuell einen Rechtsanwalt zu erheblichem Schadensersatz verurteilt, weil ihm mangels Kontrolle des Spam-Ordners ein fristwahrendes Schreiben entgangen ist.

Ein Anwalt muss über 90.000 € Schadensersatz an eine ehemalige Mandantin zahlen. Als er die Frau 2011 in einem Verfahren vertrat, hatte er es versäumt, ihr eine E-Mail der Gegenseite weiterzuleiten. Die Nachricht war im Spam-Filter seines E-Mail-Postfachs gelandet. Das verspätete Weiterleiten führte dazu, dass Vergleichsverhandlungen zwischen der Frau und der Gegenseite scheiterten Die Frist zur Annahme eines Vergleichsvorschlags war bereits abgelaufen.

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Anwalt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet habe, weil er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert habe.

Weil der Anwalt seine E-Mail-Adresse auf dem Briefkopf führe, stelle er sie als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Er sei daher dafür verantwortlich, dass ihn die ihm zugesandten E-Mails erreichen. Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der E-Mail-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zurückzuholen.

In der Konsequenz kann man den Filter gleich abschalten, zumindest muss man aufpassen

F.W. Dittmann
Rechtsanwalt