Grenzüberschreitender Austausch von Halterdaten

Rechtsanwalt Andreas J. Tryba

Am 07.11.2013 ist die Umsetzungsfrist für die sog. Enforcement-Richtlinie (RL 2011/82/EU) abgelaufen, mit der die Verfolgung und Ahndung der wichtigsten die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikte durch einen grenzüberschreitenden Halteraustausch innerhalb der Europäischen Union erleichtert werden soll.

Deutschland hat die Richtlinie bereits Ende August 2013 ins Straßenverkehrsgesetz umgesetzt.

Aufgrund des geregelten Austauschs von Halterdaten können Fahrzeughalter zukünftig leichter ermittelt und Betroffene schneller über Verkehrsverstöße im Ausland informiert werden. Das erfolgt in deutscher Sprache. Erfasst sind davon Delikte, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden. Dazu zählen u.a. Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße sowie Handynutzung am Steuer und Trunkenheitsfahrten.