Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung?

Sollte die Polizei Ihre Wohnung oder Geschäftsräume durchsuchen wollen, sollten Sie sich wie folgt verhalten:

Da Sie sich gegen die Durchsuchung zunächst ohnehin nicht wehren können, sollten Sie sich freundlich und kooperativ verhalten sowie die Beamten nicht zu behindern. Üben sie auf gar keinen Fall Tätlichkeiten gegenüber den Polizeibeamten aus, da andernfalls ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte droht.

Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht Ihrem Strafverteidiger gesprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt haben. Sie haben das Recht jederzeit einen Verteidiger zu kontaktieren. Lassen Sie sich davon nicht abhalten. Bitten Sie den leitenden Beamten der Durchsuchung Ihren Verteidiger zu kontaktieren.

Wenn die Beamten mit der Durchsuchung beginnen, sollten Sie folgendes beachten:

Eine Durchsuchung erfordert grundsätzlich einen richterlichen Beschluss. Ein solcher ist nur bei Gefahr im Verzug entbehrlich. Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, lassen Sie sich diesen zeigen. Überprüfen Sie das Datum auf dem Durchsuchungsbeschluss. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf zwischen dem Erlass einer Durchsuchungsanordnung und deren Vollziehung maximal eine Zeitspanne von sechs Monaten liegen.

Sollte kein Durchsuchungsbeschluss existieren und die Durchsuchung mit Gefahr im Verzug begründet werden, lassen Sie sich die Umstände nennen, welche die Durchsuchung rechtfertigen sollen.

Als Hausrechtsinhaber dürfen Sie bei der Durchsuchung anwesend sein. Bestehen Sie zudem auf die Hinzuziehung von einem Durchsuchungszeugen, zum Beispiel einem befreundeten Nachbarn.

Sie sind nicht verpflichtet, den Beamten bei dem Auffinden von Gegenständen behilflich zu sein. Erwecken Sie aber auch nicht den Eindruck, dass Sie Gegenstände verschwinden lassen wollen. In diesem Fall droht die Festnahme.

Sie müssen die Durchsuchung als solche, nicht aber eine Zeugenbefragungen von Angestellten, Mitarbeitern oder Angehörigen während der Durchsuchung in Ihren Räumlichkeiten dulden.

Geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus. Lassen Sie alle Gegenstände, die die Beamten mitnehmen wollen, ins Durchsuchungsprotokoll aufnehmen, dass Sie der Sicherstellung von Gegenständen widersprechen. Wenn Sie der Sicherstellung widersprechen, werden die Gegenstände förmlich beschlagnahmt. Achten Sie darauf, dass alle sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände so detailliert wie möglich im Durchsuchungsprotokoll aufgeführt werden.