BGH beschränkt Vermieterrechte: Keine Verwertung der Kaution wegen streitiger Forderungen während des Mietverhältnisses

Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub


Am 07.05.2014 entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII 234/13), dass eine Vereinbarung im Mietvertrag, die es dem Vermieter während des Mietverhältnisses gestattet, sich wegen streitiger Forderungen aus der Mietkaution zu befriedigen, unwirksam ist. Begründung des Bundesgerichtshofes: Eine solche Vereinbarung stehe im Widerspruch zu dem Treuhandcharakter der Kaution.

In dem aktuellen Fall hatte der Mieter einer Wohnung die laufenden Mieten gemindert. Der Vermieter, der die Minderung für unberechtigt hielt, hatte sich die Minderungsbeträge von dem Kautionskonto auszahlen lassen und vom Mieter verlangt, die Kaution wieder aufzufüllen.

Konsequenz der Entscheidung ist, dass die Kaution als Sicherungsmittel zu Lasten des Vermieters deutlich abgewertet wird.


Nina Dittmann-Kozub
Rechtsanwältin