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Facebook und seine Daten

Facebook und seine Daten

- Safe-Harbour-Abkommen ungültig,
Daten dürfen nicht mehr in den USA gespeichert werden -

Mit Urteil vom 06.10.2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Facebook die personenbezogenen Daten seiner Nutzer nicht weiter in die USA übertragen darf.

Bislang war die Speicherung personenbezogener Daten aus Europa in den USA erlaubt. Als Grundlage diente ein Abkommen namens Safe Harbor, nach welchem personenbezogene Daten in die USA transportiert werden dürfen, wenn das Schutzniveau der Datenspeicherung dem europäischen Schutzniveau entsprach. Das Abkommen wurde im Jahr 2000 geschlossen, um die Speicherung europäischer Daten in den USA zu erleichtern, da die USA über keine entsprechenden Regelungen verfügen. Die betroffenen Unternehmen konnten sich auf einer Liste des Safe-Harbor-Abkommens setzen lassen und verpflichteten sich hierdurch bestimmte Prinzipien einzuhalten (Safe-Harbor-Privacy-Principles). Die Einhaltung dieser Prinzipien wurde faktisch allerdings nie kontrolliert.

Nun hat der EUGH dieses Abkommen für unwirksam erklärt. Das Safe-Harbour-Abkommen genüge den europäischen Datenschutzbestimmungen nicht, da die NSA jederzeit personenbezogene Daten herausverlangen könne.

Eine Speicherung europäischer Daten ist damit erheblich schwieriger geworden. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die USA und die EU bereits seit zwei Jahren über eine Neuabfassung des Safe-Harbour-Abkommens verhandeln. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Abkommen müssen zunächst andere Wege gefunden werden. Möglich ist der Weg über die EU-Standardvertragsklauseln, über die ein angemessenes Schutzniveau nach § 4b Abs. 2 S. 2 BDSG erreicht werden soll. Ob diese Klauseln einer gerichtlichen Prüfung des EUGH standhalten, bleibt abzuwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Klauseln jedoch gültig.