Neues (und Altes) aus dem Erbrecht:
"Wer nichts erheirat oder erbt, bleibt ein armer Teufel, bis er sterbt"

Seminarvortrag Rechtsanwalt Georg M. Hartmann


I. Wer ist Erbe - Pflichtteilsrecht
Die Eheleute Herr Siggi und Frau Sigrid Glücklich haben ein gegenseitiges (Berliner) Ehegattentestament bei Herrn Notar Bleistift gemacht. Es gibt ein schönes, recht teures Einfamilienhaus und Sparvermögen in Höhe von 50.000 €. Die Eltern von Siggi leben noch und sind 99 Jahre alt.

Siggi----&-----Sigrid


Siggi stirbt am 01. Januar 2010 plötzlich an einem Herzschlag so, wie er gelebt hat: aufrecht! Wer erbt, wenn keine Kinder da sind?

Thema: wer ist Erbe? Letztwillige Verfügung: mit Notar oder besser ohne Notar ? Pflichtteil.

Merksätze: Pflichtteil steht Kindern und Ehegatte zu; Notar ersetzt den Erbschein; Erbfolge "immer zuerst nach unten, dann nach oben und auch schon mal zur Seite schauen".

II. Wer wird wann Erbe
Sie haben drei gemeinsame Kinder: Luzzi, Pfiffi und Lurchi. Alle drei Kinder sollen - so das (Berliner) Ehegatten-Testament - nach dem Tode des Längstlebenden Erben werden.

Siggi-----&-----Sigrid

Luzzi Pfiffi Lurchi


Thema: Wer wird wann Erbe?

Merksätze: Pflichtteil auch schon nach dem Erstversterbenden. Berliner Testament kann steuerschädlich sein.

III. Das neue Erbrecht seit dem 01.01.2010
Lurchi ist ein böses Kind. Der Vater ist noch nicht kalt, da geht er zur Mutter und verlangt den Pflichtteil. Die beiden Mädels sind entsetzt. Sie wollen nichts. Der Pflichtteil ergibt nach Bewertung der Villa 30.000 €.

Thema: Das neue Erbrecht ab 01.01.2010

Merksatz: Wer zuerst kommt, den muss das Berliner Testament bestrafen.

IV. Das nichteheliche Kind im Erbrecht
Kurz vor der Trauerfeier meldet sich -für alle überraschend - Johnny bei der Familie und dokumentiert, dass er der erstgeborene Sohn (geboren 1947) des toten Siggi ist, entstanden aus einer Liebschaft mit einer Tänzerin kurz nach den Kriegswirren. Johnny freut sich, dass er eine so große und neue Familie hat. Die Anderen freuen sich gar nicht.

Siggi-----&-----Sigr

Johnny Luzzi Pfiffi Lurchi


Thema: Das nichteheliche Kind im Erbrecht

Merksätze: Europa richtet es: Bald völlige Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder im Erbrecht.

V. Die Lebensversicherung im Erbrecht
Herr Glücklich liebte das Leben; er hatte für seine Geliebte Lola eine Lebensversicherung über 100.000 Euro abgeschlossen.

- Frau Sigrid findet den Versicherungsschein in seinen Unterlagen und tobt! Lola weiss nichts von ihrem neuen Glück.

- Lola hat den Versicherungsschein und freut sich! Frau Sigrid weiss nichts von ihrem Pech (Kontoauszüge schaut sie nicht durch).

Thema: Die Lebensversicherung im Erbrecht. Wer findet den Versicherungsschein?

Merksätze: "am Nachlass vorbei, den Pflichtteil umgehen" geht kaum noch. Neues Urteil Bundesgerichtshof 28.April 2007. Unwiderrufliche Bezugsberechtigung ? Todesbescheinigung ?

VI. Erbausschlagung
Herr und Frau Glücklich haben nur einen Sohn, der sich den Künsten hingibt. Frau Glücklich war und ist Hausfrau. Herr Glücklich hatte eine Firma aufgebaut. Diese Firma lief sehr gut, und man konnte bis in die neunziger Jahre wunderbar davon leben. Seit den letzten Jahren aber geht's bergab; da noch genügend Vermögen in Form von Gebäuden etc. vorhanden war, hat die Bank weiter mitgemacht. Der Niedergang geht aber weiter. Gerade, als es wieder aufwärts geht, trifft Herrn Glücklich der Schlag. Der alles beherrschende Alleinunternehmer ist tot. Frau Glücklich ist nicht mehr glücklich und der Sohn verzieht sich zu seinen Museen….. Was jetzt, fragt der alte Prokurist?????

Thema: Erbausschlagung ? Schulden ? Haftung ?

Merksätze: Der Erbe haftet; aber beschränkbar; Nachlassverzeichnis mit dem Notar; Nachlassverwaltung; Dürftigkeitseinrede.

Rechtsanwalt und FA für Steuer- und Familienrecht Georg M. Hartmann