Durchführung der notwendigen Mitarbeiterschulung im Zusammenhang mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.




Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftsfreunde,

im August diesen Jahres ist das mit dem Namen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz getarnte "Antidiskriminierungsgesetz" in Kraft getreten. Es ist daher damit zu rechnen, dass kurzfristig juristische Auseinandersetzungen auf Sie zukommen mit Personen, die sich in irgend einer Form benachteiligt fühlen.

Gemäß § 12 AGG sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Hierzu gehört es, in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1 (Verhinderung bzw. Beseitigung von Benachteiligungen).

Es wird Ihnen letztlich nichts anderes übrig bleiben, als hier initiativ zu werden. Hierzu bieten wir Ihnen an, durch einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht eine entsprechende Schulung Ihres Personals, insbesondere der Führungskräfte durchzuführen, wobei wir von einem Aufwand von ca. 2 Stunden ausgehen. Abrechnen würden wir dies im Stundensatz von 250,00 € pro angefangener Stunde. Selbstverständlich wird Ihnen die durchgeführte Schulungsmaßnahme auch in entsprechender Form ausgewiesen.

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, soweit Sie an einer Schulungsmaßnahme interessiert sind.

Mit freundlichen Grüßen

F.W. Dittmann
Rechtsanwalt