Was muss in einer Kündigung stehen?

Zunächst die Art der Kündigung: fristlos oder ordentlich. Dann Name und eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers. Der Zeitpunkt ist anzuführen und auf jeden Fall muss der Beendigungswillen deutlich werden, auch wenn das Wort ’Kündigung‘ nicht zwingend darin stehen muss. Gründe müssen nicht angeführt werden, außer bei der Kündigung eines Auszubildenden.