Fristlose Kündigung wegen Trickserei bei der Zeiterfassung

Erschleicht sich ein Arbeitnehmer durch Manipulation an der Zeiterfassungsanlage einen bezahlten Zeitvorteil, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung auch nach 25 Jahren Beschäftigung und zwar ohne vorherige Abmahnung. Das hat das LAG Hessen - 16 Sa 1299/13 – am 17.2.14 entschieden. Zu berücksichtigen ist allerdings im Einzelfall auch die Summe der erschwindelten Zeit.