Alle Jahre wieder… Ab Januar 2026 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die für viele Unterhaltspflichtige und -berechtigte in Deutschland aufmerksam verfolgt wird. Denn die Düsseldorfer Tabelle wird von den Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts herangezogen. Die Tabelle legt fest, wie viel Unterhalt Eltern für ihre Kinder zahlen müssen. Gleichzeitig regelt sie, wie viel Geld Unterhaltspflichtigen mindestens zum eigenen Lebensunterhalt bleibt – den sogenannten Selbstbehalt.
Kindesunterhalt ab 2026: Neue Bedarfssätze
Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder steigen ab dem 1. Januar 2026 in der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) um jeweils 4 €. Mit diesen Anpassungen erhalten Kinder je nach Altersgruppe etwas mehr finanzielle Unterstützung. Das bedeutet konkret:
- Bis 5 Jahre: 486 € monatlich
- 6–11 Jahre: 558 € monatlich
- 12–17 Jahre: 653 € monatlich
- Volljährige Kinder: Mindestens 698 € statt bisher 693 €
Entsprechend steigen auch die Bedarfssätze bei den anderen Einkommensgruppen.
Keine Steigerung erfahren dagegen die Bedarfssätze bei den studierenden Kindern, die außerhalb des Elternhauses wohnen. Hier bleibt der Bedarfssatz mit 990 € unverändert.
Selbstbehalte: Elternunterhalt
Der Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, der einer unterhaltspflichtigen Person mindestens zur eigenen Lebensführung verbleiben muss, nachdem sie Unterhaltszahlungen geleistet hat. Dieser Betrag stellt sicher, dass der Unterhaltspflichtige trotz seiner Verpflichtungen nicht selbst in eine finanzielle Notlage gerät. Diese Beträge bleiben im Jahr 2026 grundsätzlich unverändert.
Neu ist jedoch die konkrete Bezifferung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt, also wenn erwachsene Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen. Da soll der angemessene Selbstbehalt 2.650 € monatlich beträgt. Für Ehepartner von Unterhaltspflichtigen liegt er bei mindestens 2.120 €. Der angemessene Selbstbehalt ist dabei in der Regel etwas höher als der sogenannte notwendige Selbstbehalt, der beim Kindesunterhalt Anwendung findet und sich nur am existenziellen Mindestbedarf orientiert.
Merke: Abweichungen von der Werten der Leitlinie sind möglich, bedürfen aber einer Begründung, etwa bei regelmäßig anfallenden Umgangskosten oder gesundheitsbedingtem Mehrbedarf. Auch Ersparnisse durch das Zusammenleben mit einem neuen Partner können zu einer Kürzung des Selbstbehalts führen.
Neuerungen beim Enkelunterhalt: Vorgaben und Mindestbeträge
Ab 2026 listet die Düsseldorfer Tabelle erstmals auch den angemessenen Selbstbehalt beim Enkelunterhalt auf. Großeltern müssen zahlen, wenn die Eltern ihren Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern nicht nachkommen können. Den Großeltern steht der gleiche Selbstbehalt zu wie beim Elternunterhalt. Abweichend vom Elternunterhalt bleibt übersteigendes Einkommen hier jedoch zur Hälfte anrechnungsfrei.
Auswirkungen für Familien und Unterhaltspflichtige
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt moderate Erhöhungen beim Kindesunterhalt und sorgt für mehr Transparenz bei den Selbstbehalten – gerade für erwachsene Kinder und erstmals auch für Großeltern, die unterhaltspflichtig werden können. Familien und Unterhaltspflichtige sollten sich rechtzeitig informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Mehr zum Kindesunterhalt auch im Beitrag: Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell
Der Verfasser des Beitrags ist zugleich ADAC Vertragsanwalt.